Slot-Pool
Alle neu geschaffenen, ungenutzten, aufgegebenen oder anderweitig verfügbaren Slots kommen in einen Pool, aus dem 50 % dieser Slots an Neubewerber vergeben werden. Als Neubewerber gelten Fluggesellschaften, die auf dem betreffenden Flughafen am Tag des beantragten Slots über weniger als vier Zeitnischen bzw. weniger als 3 % der Zeitnischen dieses Tages verfügen. Slots können zwischen den Fluggesellschaften oder als Folge einer teilweisen oder völligen Übernahme frei und ohne Entgelt ausgetauscht werden, auch die Übertragung auf andere Strecken oder Verkehrsarten ist möglich. Der Slottausch muss vom Flughafenkoordinator bestätigt werden.