Regionalflughafen
Der in der Praxis häufig verwendete Begriff (auch “regionaler erkehrsflughafen”) ist rechtlich nicht definiert. Rechtlich definierte Begriffe für Flugplätze (= Oberbegriff für alle) in Deutschland sind:
Die ADV und deutsche Luftfahrtbehörden wenden die Bezeichnung Regionalflughafen auf Flugplätze mit planmäßigem öffentlichen Verkehr an, soweit sie nicht zu den internationalen Verkehrsflughäfen gehören. Die Regionalflughäfen können der Genehmigung nach Flughäfen oder Landeplätze sein und sie betreiben die Flugsicherung in eigener personeller und technischer Verantwortung, während an den internationalen Verkehrsflughäfen die Flugsicherungsdienste direkt von der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) geleistet werden. In den Kontrolltürmen der beiden Regionalflughäfen Niederrhein und Altenburg-Nobitz ist die DFS ebenfalls direkt vertreten.