Kategorisierung
Die Europäische Kommission nimmt folgende Klassifizierung der Flugplätze vor
Für Zwecke der im Jahr 2005 verabschiedeten „Gemeinschaftsrichtlinien für die Finanzierung von Flughäfen und Staatsbeihilfen …“ wurden von der Europäischen Kommission vier Kategorien für Flugplätze in den Mitgliedstaaten festgelegt:
- Kategorie A: „große Gemeinschaftsflughäfen“ mit > 20 Mio. Passagieren/Jahr
- Kategorie B: „nationale Flughäfen“ mit 5 bis 20 Mio. Passagieren/Jahr
- Kategorie C: „große Regionalflughäfen“ mit 1 bis 5 Mio. Passagieren/Jahr
- Kategorie D: „kleine Regionalflughäfen“ mit < als 1 Mio. Passagieren/Jahr
Kritisch an dieser Einteilung ist festzuhalten, dass sie sich allein an der Zahl der abgefertigten Passagiere orientiert. Die vielen anderen verkehrlichen Funktionen von Flughäfen bleiben hier unberücksichtigt.
Auch zeigt die Passagierentwicklung allgemein und im Konkreten an Einzelstandorten, dass sich Phasen des Wachstums und des Passagierrückgangs miteinander abwechseln. So gibt es Flughäfen, die zeitlich bedingt, unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen wären.
(Siehe auch Verkehrsflughafen, Regionalflughafen, Verkehrslandeplatz)