Im Juni 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission die Auslegungsleitlinien zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (Passengers with reduced mobility – PRMs). Ziel der Europäischen Kommission war es, in Form von Auslegungsleitlinien die Umsetzung der EU-Verordnung (EG) 1107/2006 für die Reisenden mit eingeschränkter Mobilität klarer zu definieren und damit eine einheitlichere Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. In Deutschland haben alle Verkehrsflughäfen diese Verordnung umgesetzt. Die Dienste und der Service für Reisende mit eingeschränkter Mobilität sowie die darauf ausgerichtete Infrastruktur befinden sich auf sehr hohem Niveau.