Streikankündigungen von Ver.di: „Rücksichtsloses Vorgehen zulasten zehntausender Passagiere!“

ADV-PM 05 2022 © Torsten Rauhut fotolia Facebook
Ber­lin, 21. März 2022
. Erneut hat die Gewerk­schaft Ver.di zu Warn­streiks an acht Flug­ha­fen­stand­or­ten auf­ge­ru­fen. Flug­rei­sende muss­ten sich auch am Diens­tag an meh­re­ren deut­schen Flug­hä­fen auf Aus­fälle und Ver­spä­tun­gen in Folge von Warn­streiks ein­stel­len. Die Gewerk­schaft Ver.di wei­tete die Arbeits­nie­der­le­gun­gen des Luft­si­cher­heits­per­so­nals aus. Betrof­fen von Warn­streiks sind am Diens­tag die Flug­hä­fen Frank­furt, Ber­lin, Bre­men, Ham­burg, Han­no­ver, Stutt­gart, Düs­sel­dorf und Köln/Bonn. Betrof­fen wer­den wie­der zehn­tau­sende Pas­sa­giere sein. Dazu erklärte der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des deut­schen Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV, Ralph Bei­sel, heute in Ber­lin:

Ein flä­chen­de­cken­der, ganz­tä­gi­ger Warn­streik mit kür­zes­ter Vor­war­nung sprengt jeg­li­ches Maß des Erträg­li­chen. Eine Zumu­tung für zehn­tau­sende Rei­sende und für die wei­ter­hin von coro­nabe­ding­ten Ver­lus­ten gebeu­telte Luft­ver­kehrs­wirt­schaft“. Die Flug­ha­fen­un­ter­neh­men seien nicht Tarif­part­ner und die betrof­fe­nen Pas­sa­giere wür­den zum Spiel­ball der Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen einer Berufs­gruppe. „Das ist ein­fach unver­ant­wort­lich“, so Bei­sel.

Mit Blick auf die wirt­schaft­li­chen Fol­gen für die Flug­hä­fen urteilte Ralph Bei­sel: „Die Gewerk­schaft schwächt damit den Flug­ha­fen­stand­ort Deutsch­land. Wenn es so wei­ter­geht mit den aus­ufern­den Streiks, dann sind alle ohne­hin lang­sa­men Erho­lungs­trends einer wirt­schaft­li­chen Kon­so­li­die­rung der Flug­hä­fen der ver­gan­ge­nen Monate ver­ge­bens. Ver.di lässt erneut die Mus­keln spie­len. Die Frage ist, zu wel­chem Preis. Die Flug­hä­fen sind nicht Tarif­part­ner, sie sind jedoch von den wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen unmit­tel­bar betrof­fen.“

Die Pas­sa­gier­kon­trolle ist eine hoheit­li­che Sicher­heits­auf­gabe des Staa­tes. Das Per­so­nal an den Passagier- und Hand­ge­päck­kon­trol­len, die so genann­ten Luft­si­cher­heits­as­sis­ten­ten, sind im Auf­trag der Bun­des­po­li­zei bei pri­va­ten Sicher­heits­dienst­leis­tern beschäf­tigt.

ADV-PM 05 2022 „Rück­sichts­lo­ses Vor­ge­hen zulas­ten zehn­tau­sen­der Pas­sa­giere!“