Rettungspaket für deutsche Flughäfen | ADV begrüßt Entscheidung der Bundesregierung | wichtiges Zeichen für den Wirtschaftsstandort Deutschland

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Ber­lin, 12. Februar 2021. Ges­tern Abend haben sich Bun­des­mi­nis­te­rien und Koali­ti­ons­frak­tio­nen dar­auf ver­stän­digt, den Flug­hä­fen die Vor­hal­te­kos­ten für den ers­ten Lock­down zu erstat­ten. Bund und Län­der sol­len jeweils die Hälfte der Hil­fen über­neh­men. Jetzt wird die Umset­zung der zuge­sag­ten Corona-Hilfen kon­kret – die Stand­orte im Bun­des­in­ter­esse kön­nen mit den drin­gend benö­tig­ten Hil­fen rech­nen.

Mit der Ent­schei­dung des Bun­des erfolgt eine wich­tige Rich­tungs­ent­schei­dung zur Sta­bi­li­sie­rung der Flug­ha­fen­in­fra­struk­tur in unse­rem Land. Damit wird die Bedeu­tung der Flug­hä­fen für den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land gewür­digt“, kom­men­tiert Ralph Bei­sel, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV das vor­lie­gende Ver­hand­lungs­er­geb­nis.

Die coro­nabe­dingt ein­ge­fah­re­nen Ver­luste der Flug­hä­fen erhö­hen sich von Tag zu Tag. Die Zah­len sind alar­mie­rend – sie gehen bereits in die Mil­li­ar­den. „Es ist wich­tig, dass die Aus­gleichs­zah­lun­gen für die Vor­hal­te­kos­ten aus dem ers­ten Lock­down schnell und unbü­ro­kra­tisch an die Flug­hä­fen aus­ge­zahlt wer­den“, for­dert Bei­sel.

Ein­dring­lich appel­liert der Flug­ha­fen­ver­band ADV, die klei­ne­ren Flug­ha­fen­stand­orte, für die im Ret­tungs­pa­ket keine finan­zi­elle Hilfe aus dem Bun­des­haus­halt vor­ge­se­hen ist, nicht zu ver­ges­sen. Auch diese Stand­orte sind wich­tige Trä­ger der Daseins­vor­sorge. Sie sor­gen für die drin­gend benö­tigte Ver­kehrs­an­bin­dung in den Regio­nen und tra­gen dort zur Stär­kung der Wirt­schafts­kraft bei. „Jetzt gilt es, viele wert­volle Arbeits­plätze an die­sen Stand­or­ten abzu­si­chern“, bekräf­tigt Bei­sel.

Kon­kret geht es um die drin­gend benö­tig­ten Kos­ten­ent­las­tun­gen, wo klei­nere Stand­orte im Wett­be­werb benach­tei­ligt sind. „Ich bin froh, dass der Bund die Zusage gege­ben hat, die hoheit­li­chen Kos­ten für die Flug­si­che­rung zu über­neh­men“, sagt Bei­sel. „Diese Kos­ten­po­si­tio­nen wer­den im Aus­land von der öffent­li­chen Hand über­nom­men. Ohne die Belas­tung mit die­sen hoheit­li­chen Kos­ten wären die meis­ten Stand­orte seit Jah­ren in den schwar­zen Zah­len“, so der ADV-Hauptgeschäftsführer.

ADV-PM 03 2021 Ret­tungs­pa­ket für deut­sche Flughäfen-ADV begrüßt Ent­schei­dung der Bun­des­re­gie­rung