Berlin, 12. Februar 2021. Gestern Abend haben sich Bundesministerien und Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Flughäfen die Vorhaltekosten für den ersten Lockdown zu erstatten. Bund und Länder sollen jeweils die Hälfte der Hilfen übernehmen. Jetzt wird die Umsetzung der zugesagten Corona-Hilfen konkret – die Standorte im Bundesinteresse können mit den dringend benötigten Hilfen rechnen.
„Mit der Entscheidung des Bundes erfolgt eine wichtige Richtungsentscheidung zur Stabilisierung der Flughafeninfrastruktur in unserem Land. Damit wird die Bedeutung der Flughäfen für den Wirtschaftsstandort Deutschland gewürdigt“, kommentiert Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV das vorliegende Verhandlungsergebnis.
Die coronabedingt eingefahrenen Verluste der Flughäfen erhöhen sich von Tag zu Tag. Die Zahlen sind alarmierend – sie gehen bereits in die Milliarden. „Es ist wichtig, dass die Ausgleichszahlungen für die Vorhaltekosten aus dem ersten Lockdown schnell und unbürokratisch an die Flughäfen ausgezahlt werden“, fordert Beisel.
Eindringlich appelliert der Flughafenverband ADV, die kleineren Flughafenstandorte, für die im Rettungspaket keine finanzielle Hilfe aus dem Bundeshaushalt vorgesehen ist, nicht zu vergessen. Auch diese Standorte sind wichtige Träger der Daseinsvorsorge. Sie sorgen für die dringend benötigte Verkehrsanbindung in den Regionen und tragen dort zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei. „Jetzt gilt es, viele wertvolle Arbeitsplätze an diesen Standorten abzusichern“, bekräftigt Beisel.
Konkret geht es um die dringend benötigten Kostenentlastungen, wo kleinere Standorte im Wettbewerb benachteiligt sind. „Ich bin froh, dass der Bund die Zusage gegeben hat, die hoheitlichen Kosten für die Flugsicherung zu übernehmen“, sagt Beisel. „Diese Kostenpositionen werden im Ausland von der öffentlichen Hand übernommen. Ohne die Belastung mit diesen hoheitlichen Kosten wären die meisten Standorte seit Jahren in den schwarzen Zahlen“, so der ADV-Hauptgeschäftsführer.