Berlin, 09. November 2015. Flughafenverband ADV unterstützt Vorstoß von Bundesminister Dobrindt. Ferngesteuerte Flugobjekte dürfen nicht die Flugsicherheit gefährden. Immer mehr Hobby-Piloten und Firmen lassen zivile Drohnen starten.
Gerade für unerfahrene Steuerer von Drohnen ist es schwierig, ihre unbemannten Fluggeräte in sicherer Entfernung zur Gefahrenquelle zu halten. Die ADV begrüßt zusätzliche Regelungen für den Einsatz von Drohnen, wie von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigt. „Die Sicherheit für die bemannte Luftfahrt darf nicht durch unbemannte Flugsysteme gefährdet werden. Für die Gewährleistung brauchen wir striktere Regeln. Wirksame Beschränkungen sind über Katastrophengebieten, über größeren Menschenansammlungen und in Flughafennähe erforderlich. Gleiches gelte auch für die Steuerung der Fluggeräte. Die ADV spricht sich für einen Führerschein für die Steuerer von gewerblich genutzten, unbemannten Luftfahrtsystemen aus“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO bedürfen aus Sicht des Flughafenverbandes ADV der Ergänzung. Auch müssten Verstöße gegen die Bestimmungen wirksamer sanktioniert werden. Auf mittlere Sicht, sehen die Flughäfen in der zivilen Nutzung von Drohnen eine große Chance für Wirtschaft und Luftfahrt. Regulatorische Bemühungen – insbesondere auf EU-Ebene – dürfen den technischen Fortschritt nicht einbremsen. Der Flughafenverband ADV bringt sich als Stakeholder in den ent-sprechenden Gremien ein. Die Pressemitteilung zum Download gibt es hier.