Berlin, 29. Juni 2017. Der Flughafenverband ADV begrüßt die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Das ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich und den Flughafen Wien. Wir freuen uns sehr über das korrigierte, aktuelle Urteil.“
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat im Februar diesen Jahres den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Der VfGH gibt folgende Bewertung ab: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtslage grob verkannt und den Klimaschutz sowie den Bodenverbrauch falsch bewertet.“
Für die ADV war die Entscheidung juristisch und sachlich unhaltbar. Die Versagung einer dritten Piste in Wien verbessert die Klimabilanz nicht, ganz im Gegenteil. Es wird deshalb nicht weniger geflogen. Dies beweist die unmittelbar danach veröffentlichte Ankündigung des Flughafen Prag, den Ausbau des Flughafens stärker voran zu treiben.
ADV-PM 12 2017 Neues Urteil – Verfassungsgerichtshof Österreich