Mitglieder der „Letzten Generation“ dringen widerrechtlich auf das Gelände des Flughafens Köln/Bonn ein

AdobeStock_653618370@juancajuarez

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Ber­lin, 24. Juli 2024. Heute Mor­gen sind Mit­glie­der der „Letz­ten Gene­ra­tion“ wider­recht­lich auf das Gelände des Flug­ha­fens Köln/Bonn ein­ge­drun­gen. Die Akti­vis­ten kleb­ten sich in der Nähe der Start- und Lan­de­bahn auf dem Asphalt fest, was zu erheb­li­chen Stö­run­gen im Flug­ver­kehr führte.

Ralph Bei­sel, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV, erklärt hierzu: „Wir ver­ur­tei­len auf das Schärfste das kri­mi­nelle Ein­bre­chen der Kli­maak­ti­vis­ten. Jede die­ser Aktio­nen ver­ur­sacht Flugan­nul­lie­run­gen und Ver­spä­tun­gen – und das wäh­rend der Som­mer­fe­rien. Der heu­tige Vor­fall zeigt, dass der Kabi­netts­be­schluss von letz­ter Woche schnellst­mög­lich umge­setzt wer­den muss. Es braucht ernste straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen für die­ses Han­deln.“

Durch den Gesetz­ent­wurf soll ein neuer Straf­tat­be­stand in das Luft­si­cher­heits­ge­setz ein­ge­führt wer­den, um das vor­sätz­li­che, unbe­rech­tigte Ein­drin­gen in die Luft­seite eines Flug­ha­fens unter Strafe zu stel­len, wenn durch die Tat die Sicher­heit des zivi­len Luft­ver­kehrs beein­träch­tigt wird. Der Flug­ha­fen­ver­band ver­spricht sich von der Ver­schär­fung des Luft­si­cher­heits­ge­set­zes eine abschre­ckende Wir­kung und for­dert eine zügige Umset­zung der beschlos­se­nen Maß­nah­men.

ADV-PM 14 2024 Mit­glie­der der „Letz­ten Gene­ra­tion“ drin­gen wider­recht­lich auf das Gelände des Flug­ha­fens Köln­Bonn ein