Berlin, 24. Juli 2024
Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, erklärt hierzu: „Wir verurteilen auf das Schärfste das kriminelle Einbrechen der Klimaaktivisten. Jede dieser Aktionen verursacht Flugannullierungen und Verspätungen – und das während der Sommerferien. Der heutige Vorfall zeigt, dass der Kabinettsbeschluss von letzter Woche schnellstmöglich umgesetzt werden muss. Es braucht ernste strafrechtliche Konsequenzen für dieses Handeln.“
Durch den Gesetzentwurf soll ein neuer Straftatbestand in das Luftsicherheitsgesetz eingeführt werden, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Der Flughafenverband verspricht sich von der Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes eine abschreckende Wirkung und fordert eine zügige Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.