Klimaschutzprogramm 2030 – Luftverkehrswirtschaft finanziert Mehrwertsteuersenkung der Deutschen Bahn

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Ber­lin, 20. Sep­tem­ber 2019. Anläss­lich der heu­ti­gen bekannt gege­be­nen Beschlüsse des Kli­ma­ka­bi­netts erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Die heute bekannt gege­be­nen Beschlüsse des Kli­ma­ka­bi­netts tau­gen weder zum euro­päi­schen Kli­ma­weck­ruf noch haben sie das Poten­zial, als Export­schla­ger in die Geschichte ein­zu­ge­hen. Statt die rein natio­nale Steu­er­schraube im Luft­ver­kehr wei­ter auf­zu­dre­hen, soll­ten wir das Tempo bei der Ent­wick­lung des kli­ma­neu­tra­len Flug­ver­kehrs dras­tisch erhö­hen. Das Land braucht kein Sam­mel­su­rium von Sub­ven­tio­nen, Steu­ern und Umver­tei­lun­gen, son­dern ein stim­mi­ges euro­päi­sches Regel­werk. Die Zweck­ent­frem­dung der Ein­nah­men aus der Luft­ver­kehrs­steuer, ins­be­son­dere um eine Mehr­wehr­steu­er­sen­kung bei der Bahn zu finan­zie­ren, muss ein Ende haben. Der Luft­ver­kehr ist der ein­zige Ver­kehrs­trä­ger, der Nut­zer­fi­nan­ziert ist. Sprich nicht aus Steu­er­hand bezahlt oder sub­ven­tio­niert – und eben die­ser wird bestraft“.

Der deut­schen Luft­ver­kehrs­wirt­schaft wird jähr­lich durch die zusätz­li­che Belas­tung wei­tere finan­zi­elle Mit­tel für Inves­ti­tio­nen in den Kli­ma­schutz ent­zo­gen. Bereits heute wird die Luft­ver­kehrs­wirt­schaft mit 1,2 Mrd. Euro jähr­lich durch die Luft­ver­kehr­steuer belas­tet. „Seit 2010 wer­den diese Ein­nah­men zur Haus­halts­kon­so­li­die­rung genutzt. Etwas ande­res wäre es, wenn die Steu­er­ein­nah­men end­lich in kli­ma­schüt­zende Maß­nah­men in die Luft­ver­kehrs­wirt­schaft zurück­flie­ßen. Dann könn­ten nicht nur die Flug­hä­fen, son­dern die gesamte Bran­che das 2050-Ziel – den emis­si­ons­freien Luft­ver­kehr – schaf­fen. Jetzt nimmt die Poli­tik Ange­bots­aus­dün­nun­gen und Fre­quenz­re­du­zie­run­gen und auch wei­tere Markt­aus­tritte von Air­lines aus dem deut­schen Markt in Kauf“, mahnt der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Flug­ha­fen­ver­ban­des.

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV setzt auf inter­na­tio­nale Rege­lun­gen sowohl bei der CO2Bepreisung als auch bei der Luft­ver­kehr­steuer. Der Luft­ver­kehr unter­liegt seit 2012 als ein­zi­ger Ver­kehrs­trä­ger dem euro­päi­schen Emis­si­ons­han­del. Damit wird CO2 wirk­sam bepreist und redu­ziert. Mit die­sem Instru­ment ist der inner­eu­ro­päi­sche und inner­deut­sche Luft­ver­kehr regu­liert – die Emis­sio­nen müs­sen zusam­men mit der Indus­trie abge­senkt wer­den.

Im Hin­blick auf die Pläne von Ver­kehrs­ver­la­ge­run­gen auf die Schiene: Der Flug­ha­fen­ver­band ADV for­dert seit über 10 Jah­ren eine bes­ser ver­netzte Inter­mo­da­li­tät. Das Flug­zeug ist weder bei Lang­stre­cken­flü­gen noch im Euro­pa­ver­kehr zu erset­zen. Bei Inlands­flü­gen sieht das etwas anders aus. Der Luft­ver­kehr spielt seine Stär­ken bei Stre­cken ab 400 km aus. Hier ist für Rei­sende das Flug­zeug auf­grund sei­ner Effi­zi­enz und Schnel­lig­keit das Ver­kehrs­mit­tel der Wahl. „Wir Flug­hä­fen sind grund­sätz­lich Pro Bahn, aber es muss sicher­ge­stellt sein, dass die Rei­sen­den ein wett­be­werbs­fä­hi­ges Ange­bot vor­fin­den. Ist das vor­han­den, wird die inner­deut­sche Ver­bin­dung ein­ge­stellt, wie zahl­rei­che Bei­spiele bele­gen: Köln-Frankfurt, Hamburg-Berlin oder aktu­ell Nürnberg-Berlin“, so Bei­sel abschlie­ßend.  

Wir schnei­den uns selbst not­wen­dige Mobi­li­tät ab, schä­di­gen unsere hei­mi­sche Wirt­schaft und reden uns die Maß­nah­men auf­grund des Kli­ma­schut­zes auch noch schön. In Zukunft wird der Luft­ver­kehr haupt­säch­lich um uns herum, also in Europa und der Welt statt­fin­den. Dem Klima ist damit defi­ni­tiv nicht gehol­fen!“

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