Berlin, 25. April 2018. Aus Anlass des heutigen 21. internationalen Tages gegen Lärm erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Das diesjährige Motto „Laut war gestern“ verdeutlicht, dass unsere Umwelt prinzipiell in den letzten Jahren leiser geworden ist und gleichzeitig die Anstrengungen weiter gehen. So werden auch die Flughäfen ihr hohes Engagement beim Lärmschutz fortsetzen.“
Und die Bemühungen der Flughäfen haben Erfolg: Wie die regelmäßige Umfrage des Umweltbundesamtes (UBA) zur Lärmbetroffenheit in Deutschland zeigt, ist die Belästigung durch Fluglärm in den letzten Jahren deutlich gesunken. Nach den Angaben des UBA sind 6 Prozent der Menschen in Deutschland von Fluglärm betroffen im Vergleich zu 26 Prozent von Straßenlärm.
„Wir arbeiten intensiv daran, die Anwohner noch besser vor Fluglärm zu schützen und den Lärm an den Standorten weiter zu verringern. Dabei setzen die Flughäfen auf den aktiven und passiven Schallschutz. Der Einsatz moderner Flugzeuge wird durch eine intelligente Weiterentwicklung der lärmabhängigen Flughafenentgelte unterstützt,“ führt Beisel aus.
Auf Initiative der ADV-Flughäfen kamen lärmabhängige Start- und Landegebühren bereits in den 1970er Jahren zum Einsatz. Seither sind die Flugzeuge, die auf deutschen Airports starten und landen um durchschnittlich 75 Prozent leiser geworden. Der Anteil der lärmabhängigen Entgelte hat sich seit 2012 verdoppelt. „Solche Zuschläge orientieren sich nicht nur an allgemeinen europäischen und bundesweiten Anforderungen, sondern berücksichtigen regionale und lokale Besonderheiten. Auch weitere Initiativen zum Lärmschutz unterstützten die deutschen Flughäfen, so etwa bei optimierten Anflugverfahren und der Flugroutenplanung. Gemeinsam mit den Airlines und der Flugsicherung arbeiten wir laufend an der Optimierung von An- und Abflugverfahren, um so wenige Menschen, wie irgend möglich durch Fluglärm zu beeinträchtigen“, so Beisel.
Vor Forderungen nach weiteren Einschränkungen des nächtlichen Flugbetriebs warnt Beisel. Um Deutschland an internationale Warenströme anzubinden, brauche das Land Nachtflug an ausgewählten Standorten. „Die Bestimmungen des modernen Fluglärmschutzgesetzes und seiner zahlreichen Durchführungsbestimmungen haben gerade beim Schutz vor Fluglärm in der Nacht das Niveau deutlich erhöht. Gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene gelten die schärfsten Vorgaben für den Lärmschutz rund um die Flughäfen. Von einer Privilegierung des Luftverkehrs kann keine Rede sein“, so Beisel. Das Gesetz werde derzeit in seiner Wirkung überprüft. Einen Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung sieht der Flughafenverband nicht.
ADV-PM 08 2018 Fluglärm bleibt Topthema für die deutschen Airports