Berlin, 3. Dezember 2019. Heute wird der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderung“ begangen. Dieser von der UNO initiierte, jährlich stattfindende Gedenktag stellt Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen in den Blickwinkel. Die Airports unter dem Dach des Flughafenverbandes ADV leisten mit ihrem erstklassigen PRM-Betreuungsservice (passengers with reduced mobility) einen wesentlichen Beitrag für die Mobilität und das unkomplizierte Reisen dieser Menschen.
Seit 2006 sind die Flughäfen in Europa für die Erbringung der Services für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM) verantwortlich. Die Herausforderung – der Anteil an PRM-Reisenden wächst stark. Erhebungen des Flughafenverbandes ADV zeigen, dass jährlich neue Höchstwerte erreicht werden.
Im Jahr 2018 wurden 1.981.982 mobilitätseingeschränkte Passagiere an deutschen Flughäfen gezählt: eine Steigerung gegenüber 2017 um 13,3 %. Seit Jahren liefern die Flughäfen einen sehr guten Service ab. Auf 10.000 Reisende gibt es nur eine Beschwerde. Die Zahlen zeugen von einer guten Fürsorge und hohen Qualität der behindertengerechten Leistungen an den Flughäfen.
„Ich freue mich, dass wir an unseren Flughäfen den Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen sehr guten Betreuungsservice anbieten können. Menschen mit einem Handicap dürfen in ihrer Mobilität und Reisefreude nicht benachteiligt werden. Daran halten die Flughäfen auch in Zukunft fest und leisten für diese Menschen ihre Unterstützung“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Derzeit läuft in Brüssel eine Überprüfung der aus 2006 stammenden PRM-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006. Der Flughafenverband ADV setzt sich für eine weitere Optimierung des Rechtsrahmens ein. Dabei muss dem Missbrauch von Leistungen Einhalt geboten werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der PRM-Service und damit verbundene Ressourcen tatsächlich auch nur dieser Personengruppe zugutekommen. Durch einen kontinuierlichen Austausch zwischen Flughäfen, nationalen Behörden und lokalen Behindertenverbänden wird ein hoher Qualitätsanspruch umgesetzt. „Ein guter Service für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an den Flughäfen ist und bleibt ein Muss“, so Beisel abschließend.
ADV-PM 31 2019 ADV setzt sich für Reisende mit eingeschränkter Mobilität ein