Berlin, 21. November 2019. Flughafenverband ADV alarmiert: Heutiges EuGH-Urteil darf die Selbstfinanzierung der Flughäfen nicht beeinträchtigen – Behörden aufgefordert, Klarstellungen herbeizuführen.
Der EuGH hat heute eine wichtige Entscheidung zur Genehmigungspraxis der Flughafenentgelte getroffen – leider mit negativen Folgen für Deutschland. Bisher war es nach der Rechtsprechung nicht zulässig, dass Airlines vor den Verwaltungsgerichten gegen eine behördliche Entgeltgenehmigung klagen. Vielmehr wurden die behördlich genehmigten Entgelte im Streitfall einer zivilgerichtlichen Überprüfung zugeführt.
Nationale Gerichte hatten darin keine rechtliche Benachteiligung der Airlines gesehen und ihre Klagen abgewiesen. Nach den bestehenden Regelungen sind die Flughäfen ohnehin zu höchster Transparenz bei der Kalkulation der Entgelte verpflichtet. Vor jeder Entgeltanpassung finden umfangreiche Nutzerkonsultationen statt. Tatsächlich haben die großen Airlines aufgrund ihrer starken Marktstellung einen klaren Verhandlungsvorteil, wenn es um die Festsetzung der Flughafenentgelte geht.
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel sieht in dem EuGH-Entscheid eine bedrohliche Entwicklung: „Die großen Airlines spielen ihre Marktmacht gegenüber den Flughäfen immer mehr aus. Es gibt in Deutschland nicht einen Flughafen, an dem die zwei größten Airlines weniger als 60 Prozent Marktanteil haben. Flughäfen wird es zunehmend unmöglich, kostendeckende Entgelte zu erzielen.“
Die Flughäfen sind nach dem EuGH-Urteil in Sorge. Airlines können über den Umweg einer geänderten gerichtlichen Zuständigkeit, den gesetzlich verankerten Genehmigungsprozess verlangsamen oder gänzlich aufhalten und so den Verhandlungsdruck auf die Flughäfen weiter verschärfen.
„Die Airlines sind hier auf einem gefährlichen Weg. Wenn sie sich immer weiter aus der Nutzerfinanzierung zurückziehen, müssen am Ende die Steuerzahler in Form von Zuwendungen der öffentlichen Hand die Zeche zahlen. Das kann nicht die gewollte Lösung sein. Das wäre ein fatales Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, warnt der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes.
Der Flughafenverband ADV richtet deshalb einen dringenden Appell an die zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder. Flughafenentgelte müssen künftig nach der Genehmigung sofort zum Vollzug gestellt werden. Von der Bundesregierung erwarten die Flughäfen, die unverzichtbare Rolle der Landesbehörden im Genehmigungsprozess bei der EU-Kommission auch zukünftig sicherzustellen.