„Deutschland braucht für eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft eine leistungsfähige Infrastruktur. Dazu gehört der Ausbau und die Weiterentwicklung an den Brennpunkten des Bedarfs – auch im Luftverkehr. Grundlage dafür ist ein breiter Konsens über die Notwendigkeit und Umsetzungsmodalitäten der entsprechenden Infrastrukturprojekte.
Die Diskussionen um große Infrastrukturprojekte in der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass das Gefühl von Intransparenz und fehlenden Mitsprachemöglichkeiten für die notwendige Akzeptanz nicht günstig ist. Nur in einem Dialog, in dem die Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern ernst genommen werden, kann es nach Auffassung der deutschen Verkehrsflughäfen gelingen, widerstreitende Interessen zusammenzuführen und für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden, welche auf Dauer von Bestand sind. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass im Rahmen der Beteiligung insbesondere das möglichst objektivierte Gemeinwohlinteresse auch hinsichtlich der Entwicklung der Infrastruktur umgesetzt werden kann.
Lange Planungszeiträume bei Infrastrukturprojekten haben sowohl einen negativen Einfluss auf die Akzeptanz bei unmittelbar Betroffenen, als auch in der breiten Öffentlichkeit. Die öffentliche Aufmerksamkeit lässt sich nur in einem begrenzten Zeitraum auf ein Thema fokussieren, bevor es von anderen Themen überlagert wird. Für die Teilhabe an Projekten, die sich über Jahrzehnte hinziehen, bedeutet dies auf Dauer einen Verschleiß des Engagements, das Gefühl von Überdruss und Unverständnis auch gegenüber notwendigen Änderungen an geplanten Vorhaben. Eine effektive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger kann nur gelingen, wenn die Realisierung der Vorhaben in einem vertretbaren Zeitrahmen geschieht. Es muss daher nach Auffassung des Flughafenverbandes ADV nach Formen einer frühen Bürgerbeteiligung gesucht werden, die die Transparenz und auch die Mitwirkungsmöglichkeiten von Betroffenen im Planungsvorfeld deutlich verbessern, gleichzeitig aber auch dem Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung Rechnung tragen.
Ergebnisse, die durch eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung erzielt werden, haben gemäß der Neufassung des § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz einen empfehlenden Charakter. Das im Jahr 2012 vorgelegte „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung“ des Bundesministeriums für Verkehr ist in diesem Zusammenhang als strukturierte Informationsquelle sehr zu begrüßen. Es bietet allen Beteiligten die richtigen Werkzeuge, um bereits frühzeitig in einen zielführenden Dialog einzusteigen.
Auf Basis dieses Handbuches wollen die deutschen Verkehrsflughäfen mit eigenen „Leitlinien für eine gute Bürgerbeteiligung“ dazu beitragen, die Vertrauensbasis im Rahmen formeller und informeller Beteiligungsverfahren und Verhandlungen zwischen Vorhabenträgern und Betroffenen zu erhöhen.“