Dank der zahlreichen Maßnahmen der Flughäfen im Lärmschutz und der technologischen Entwicklung hin zu leiseren Flugzeugen hat es die Luftfahrt in Deutschland geschafft, den Lärm zu verringern. Für die Minderung der Lärmauswirkungen des Luftverkehrs hat sich in Deutschland über die Jahrzehnte hinweg ein Mix aus Instrumenten entwickelt, der alle möglichen Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes vorschreibt bzw. ermöglicht.
Mit der Novellierung des Fluglärmgesetzes im Jahre 2007 sind anspruchsvolle und auf Erkenntnissen der aktuellen Lärmwirkungsforschung basierende Schutzkriterien und Grenzwerte verbindlich festgelegt worden. Das Fluglärmschutzgesetz enthält die wesentlichen Maßnahmen des passiven Schallschutzes (Einbau von Schallschutzfenstern).
Schließlich besteht im Luftverkehr – im Gegensatz zu allen anderen Verkehrsarten – die gesetzliche Verpflichtung zur fortlaufenden Messung der tatsächlichen Fluglärmsituation in der Umgebung von Verkehrsflughäfen.
ADV-Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung zum FluLärmG 16 01 2019