Feuerlösch- und Rettungswesen

Die Flug­ha­fen­feu­er­weh­ren der deut­schen Flug­hä­fen sind einer der wesent­li­chen Bau­steine für einen siche­ren Flug­ha­fen­be­trieb. Die hohe Sicher­heit der Infra­struk­tur und der ope­ra­ti­ven Ver­fah­ren macht ein Aus­rü­cken zu Unfäl­len von Flug­zeu­gen glück­li­cher­weise sehr sel­ten. Das Auf­ga­ben­feld der Feu­er­weh­ren erstreckt sich aber auch auf den Brand­schutz der Ter­mi­nals und ande­ren Anla­gen auf einem Flug­ha­fen.

Die Anfor­de­run­gen an die Leis­tungs­fä­hig­keit der Feu­er­wehr und beson­ders der Schaum­lösch­mit­tel sind in welt­weit gül­ti­gen Stan­dards beschrie­ben. Außer­dem bewe­gen sich die Feu­er­weh­ren der Flug­hä­fen inner­halb der Rah­men­be­din­gun­gen des natio­na­len Umwelt­schut­zes. Die ADV ist bestrebt, die sich in die­sem Umfeld erge­ben­den Wider­sprü­che, z.B. beim Ein­satz bestimm­ter Lösch­mit­tel oder neuer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien, gemein­sam mit den inter­na­tio­na­len und natio­na­len Gesetz­ge­bern aus­zu­räu­men.