Luftsicherheitsgebühren

Der Schutz vor Angrif­fen auf die Sicher­heit des Luft­ver­kehrs hat oberste Prio­ri­tät für Flug­hä­fen und Flug­ge­sell­schaf­ten. Ein wesent­li­cher Bestand­teil der Sicher­heits­ar­chi­tek­tur ist die Durch­su­chung von Pas­sa­gie­ren und deren Gepäck auf den Flug­hä­fen. Hier­für wer­den Luft­si­cher­heits­ge­büh­ren erho­ben, die je nach Flug­ha­fen bis zu 10 € betra­gen. Ab 01. Januar 2025 steigt die maxi­mal zuläs­sige Gebühr auf 15 € pro Pas­sa­gier.

An den meis­ten inter­na­tio­na­len Flug­hä­fen in Deutsch­land wer­den die Kon­trol­len unter der Ver­ant­wor­tung der Bun­des­po­li­zei durch­ge­führt. An wei­te­ren Flug­hä­fen unter Ver­ant­wor­tung der jeweils zustän­di­gen Lan­des­po­li­zei. An den Flug­hä­fen Ber­lin und Frank­furt fin­den die Kon­trol­len in Ver­ant­wor­tung des Flug­ha­fen­be­trei­bers statt. Auf Grund der gestie­ge­nen Sicher­heits­an­for­de­run­gen sind die Auf­wen­dun­gen für Sicher­heits­kon­trol­len in den letz­ten Jah­ren stark gestie­gen. Die Flug­hä­fen und Flug­ge­sell­schaf­ten for­dern daher mehr Trans­pa­renz über die Mit­tel­ver­wen­dung im Bereich Luft­si­cher­heit und damit über die Zusam­men­set­zung der Luft­si­cher­heits­ge­büh­ren.

In den kom­men­den Jah­ren ist mit wei­te­ren Kos­ten­stei­ge­run­gen zu rech­nen. Die Flug­hä­fen erhof­fen sich durch den Ein­satz neuer Tech­no­lo­gien und der Auswahl/Steuerung der Dienst­leis­ter sowohl Ver­bes­se­run­gen im Kon­troll­pro­zess als auch einen dämp­fen­den Effekt auf den Gebüh­ren­an­stieg.