Der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs hat oberste Priorität für Flughäfen und Fluggesellschaften. Ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsarchitektur ist die Durchsuchung von Passagieren und deren Gepäck auf den Flughäfen. Hierfür werden Luftsicherheitsgebühren erhoben, die je nach Flughafen bis zu 10 € betragen. Ab 01. Januar 2025 steigt die maximal zulässige Gebühr auf 15 € pro Passagier.
An den meisten internationalen Flughäfen in Deutschland werden die Kontrollen unter der Verantwortung der Bundespolizei durchgeführt. An weiteren Flughäfen unter Verantwortung der jeweils zuständigen Landespolizei. An den Flughäfen Berlin und Frankfurt finden die Kontrollen in Verantwortung des Flughafenbetreibers statt. Auf Grund der gestiegenen Sicherheitsanforderungen sind die Aufwendungen für Sicherheitskontrollen in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Flughäfen und Fluggesellschaften fordern daher mehr Transparenz über die Mittelverwendung im Bereich Luftsicherheit und damit über die Zusammensetzung der Luftsicherheitsgebühren.
In den kommenden Jahren ist mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Die Flughäfen erhoffen sich durch den Einsatz neuer Technologien und der Auswahl/Steuerung der Dienstleister sowohl Verbesserungen im Kontrollprozess als auch einen dämpfenden Effekt auf den Gebührenanstieg.