Flughafenentgelte sind Entgelte, die für das Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie für die Benutzung von Fluggasteinrichtungen erhoben werden. Flughafenentgelte unterliegen in Deutschland der Genehmigungspflicht durch die jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörden. Im Vorfeld der Genehmigung werden Fluggesellschaften durch offizielle Konsultation an der Festsetzung der Flughafenentgelte beteiligt.
Flughafenentgelte stellen bei weitem die größte Einnahmenposition der Flughäfen dar und dienen der Refinanzierung der Flughafeninfrastruktur sowie der laufenden Kosten. Aufgrund der Marktmacht der großen Fluggesellschaften schaffen es die Flughäfen derzeit jedoch nicht kostendeckende Flughafenentgelte am Markt durchzusetzen, so dass eine Unterdeckung in der Finanzierung der Flughafeninfrastruktur in Kauf genommen werden muss.
Die EU hat am 15. März 2009 eine Richtlinie über Flughafenentgelte verabschiedet, in der gemeinsame Standards zum zeitlichem Ablauf, Inhalt und Umfang der Konsultationen zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften sowie Regelungen für den Fall, dass es in den Konsultationen zu keiner Einigung über die Höhe der Entgelte kommt, festgelegt. Die Richtlinie wurde am 12. Mai 2012 in nationales Recht umgesetzt.
Die EU-Kommission plant eine Novellierung der Richtlinie über Flughafenentgelte in der laufenden Amtszeit. Der Flughafenverband ADV sieht vor dem Hintergrund der aktuellen Markt- und Wettbewerbssituation in Deutschland und Europa hierzu keine Anlass.