Dringend benötigte Unterstützung zur Stärkung des Luftverkehrs: Aufruf der Ministerpräsidentenkonferenz zur Senkung der Standortkosten

Symbolbild zum Thema Entlastungspaket

© bluedesign/stock.adobe.com

Ber­lin, 13. Dezem­ber 2024. Die Minis­ter­prä­si­den­tin­nen und Minis­ter­prä­si­den­ten der deut­schen Bun­des­län­der sind in Sorge um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Luftverkehrs- und Flug­ha­fen­stand­orts Deutsch­land. Wäh­rend Flug­hä­fen in den euro­päi­schen Nach­bar­län­dern pro­spe­rie­ren, zie­hen immer mehr Air­lines ihre Flug­zeuge an deut­schen Flug­hä­fen ab, da Flie­gen in Deutsch­land schlicht nicht mehr ren­ta­bel ist. Gemein­sam rich­ten die Minis­ter­prä­si­den­ten einen ein­dring­li­chen Appell an die Bun­des­re­gie­rung. Wich­tigste Bot­schaft: Die hohen, regu­la­tiv beding­ten Stand­ort­kos­ten müs­sen abge­senkt wer­den, damit flie­gen von deut­schen Flug­hä­fen für Air­lines wie­der attrak­tiv wird. Auch wer­den in dem MPK-Beschluss kon­krete Maß­nah­men benannt. Als zen­tra­les Hand­lungs­feld for­dern die Minis­ter­prä­si­den­ten die Absen­kung der Luft­ver­kehr­steuer. Ebenso soll auf die zum Januar 2025 vor­ge­se­hene Anhe­bung der Luft­si­cher­heits­ge­büh­ren ver­zich­tet wer­den.

ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel begrüßt den MPK-Beschluss: „Die Minis­ter­prä­si­den­tin­nen und Minis­ter­prä­si­den­ten Wis­sen um die Bedeu­tung des Luft­ver­kehrs für Wirt­schafts­wachs­tum und Arbeits­platz­si­che­rung in den Regio­nen. Für die nächste Bun­des­re­gie­rung stel­len die MPK-Beschlüsse eine ideale Vor­lage für den neuen Koali­ti­ons­ver­trag dar. Die Abschaf­fung der Luft­ver­kehr­steuer ist ein not­wen­di­ger Schritt, um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit unse­rer Luft­ver­kehrs­bran­che zu sichern. Nur durch eine gezielte finan­zi­elle Ent­las­tung kann sicher­ge­stellt wer­den, dass Air­lines an deut­schen Flug­hä­fen wie­der neue Stre­cken ins Pro­gramm neh­men und dass Privat- wie Geschäfts­rei­sende von einem ver­bes­ser­ten Flug­pro­gramm pro­fi­tie­ren kön­nen. Ebenso begrü­ßen die deut­schen Flug­hä­fen die Auf­for­de­rung der Regie­rungs­chefs an die Bun­des­re­gie­rung, die Kon­nek­ti­vi­tät durch Auf­nahme von Luft­ver­kehrs­ver­hand­lun­gen mit Air­lines aus Dritt­staa­ten zu ver­bes­sern.“

Die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz ana­ly­siert auch wei­tere Kos­ten­trei­ber im Ver­gleich zu ande­ren euro­päi­schen Län­dern und for­dert die Abschaf­fung der rein deut­schen Power-to-Liquid Bei­mi­schungs­quote. Um die Kon­nek­ti­vi­tät gro­ßer Wirt­schafts­re­gio­nen zu gewähr­leis­tet, sol­len Luft­ver­kehrs­ab­kom­men mit Dritt­staa­ten abge­schlos­sen und fair aus­ge­stal­tet wer­den. Unter dem Stich­wort ein­heit­li­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen drän­gen die Län­der­chefs auf eine Anpas­sung der ReFuelAviation-Verordnung der Euro­päi­schen Union.

ADV-PM 30 2024 Drin­gend benö­tigte Unter­stüt­zung zur Stär­kung des Luft­ver­kehrs Auf­ruf der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz zur Sen­kung der Stand­ort­kos­ten