Die Zuverlässigkeit des Luftverkehrs stärken

© Flug­ha­fen­ver­band ADV

Ber­lin, 28. März 2019. Umset­zungs­stand der Gemein­sa­men Erklä­rung zum hoch­ran­gi­gen Tref­fen „Fort­schritts­trei­ber Luft­fahrt: Ein Schwer­punkt der deut­schen Ver­kehrs­po­li­tik“ vom 5. Okto­ber 2018

Auf Initia­tive des Bun­des­mi­nis­ters für Ver­kehr und digi­tale Infra­struk­tur sowie der Freien und Han­se­stadt Ham­burg haben Bund, Län­der, Flug­ge­sell­schaf­ten, Flug­hä­fen, Flug­si­che­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und Ver­bände am 5. Okto­ber 2018 gemein­sam Maß­nah­men ver­ein­bart, um für den deut­schen Luft­ver­kehr eine Ver­bes­se­rung der Leis­tungs­fä­hig­keit, eine höhere Zuver­läs­sig­keit, eine ver­bes­serte Pünkt­lich­keit und den Abbau von Eng­päs­sen bei gleich­zei­ti­ger Gewähr­leis­tung des hohen Sicher­heits­ni­veaus zu errei­chen.

Das starke Wachs­tum des Luft­ver­kehrs stößt in vie­len Tei­len Euro­pas an Kapa­zi­täts­gren­zen. Daher gilt es, neben tem­po­rä­ren und loka­len Son­der­fak­to­ren für Ver­spä­tun­gen und Flug­aus­fälle auch struk­tu­relle Ursa­chen zu bewäl­ti­gen.

Alle Betei­lig­ten haben in der Zwi­schen­zeit umfang­rei­che struk­tu­relle, orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­elle Anstren­gun­gen zur Umset­zung des Maß­nah­men­pa­kets unter­nom­men. Hierzu gehö­ren unter ande­rem die Bereit­stel­lung von Reser­veka­pa­zi­tä­ten, die Opti­mie­rung von Flug­plä­nen und Boden­zei­ten sowie per­so­nelle Maß­nah­men bei der Flug­si­che­rung. Die Bun­des­re­gie­rung hat das Pro­blem der gestie­ge­nen Flug­ver­spä­tun­gen auch zum Gegen­stand der Bera­tun­gen des EU–Ver­kehrs­mi­nis­ter­rats im Dezem­ber 2018 in Brüs­sel gemacht und bei den übri­gen EU–Mit­glieds­staa­ten breite Unter­stüt­zung für den vor­ge­stell­ten Maß­nah­men­ka­ta­log erhal­ten.

Der Umset­zungs­pro­zess der ein­zel­nen Maß­nah­men sowie deren Aus­wir­kun­gen auf Pünkt­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit des Luft­ver­kehrs haben kurz-, mittel- und lang­fris­ti­gen Cha­rak­ter. Da für die bevor­ste­hende Som­mer­flug­plan­pe­ri­ode 2019 mit einem wei­te­ren Wachs­tum des Luft­ver­kehrs­auf­kom­mens in Deutsch­land und Europa zu rech­nen ist, kön­nen die bereits ergrif­fe­nen kurz­fris­ti­gen Maß­nah­men durch die­ses Wachs­tum teil­weise kom­pen­siert wer­den. Die mittel- und lang­fris­ti­gen Maß­nah­men wer­den einem Über­wa­chungs­pro­zess unter­zo­gen und in den fol­gen­den Flug­plan­pe­ri­oden schritt­weise ihre Wir­kun­gen ent­fal­ten. Gene­rell gilt, dass alle Betei­lig­ten die Umset­zung der Maß­nah­men wei­ter vor­an­trei­ben, damit z. B. die Kapa­zi­tä­ten im Luft­raum erhöht wer­den, aber auch den Ver­brau­cher­inter­es­sen bei Ver­spä­tun­gen und Annul­lie­run­gen umfas­send Rech­nung getra­gen wird.

Das bis­he­rige Umset­zungs­er­geb­nis des hoch­ran­gi­gen Tref­fens „Fort­schritts­trei­ber Luft­fahrt: Ein Schwer­punkt der deut­schen Ver­kehrs­po­li­tik“ stellt sich im Ein­zel­nen wie folgt dar:

Bund und Länder

Single European Sky: Überarbeitung des Regulierungsrahmens (Maßnahme 1)

Die Bun­des­re­gie­rung hat mit den kom­men­den EU–Rats­prä­si­dent­schaf­ten (Finn­land und Kroa­tien) die Über­le­gun­gen zur Über­ar­bei­tung des euro­päi­schen Regu­lie­rungs­rah­mens für den „Sin­gle Euro­pean Sky“ auf den Weg gebracht. Ziel ist eine Stei­ge­rung der Flug­si­che­rungs­ka­pa­zi­tä­ten durch eine Neu­jus­tie­rung des Regu­lie­rungs­sys­tems (bes­sere Wirk­sam­keit) und die Unter­stüt­zung der Ein­füh­rung neuer Tech­no­lo­gien zur Erleich­te­rung der Flug­ver­kehrs­kon­troll­tä­tig­keit. Die Bun­des­re­gie­rung beab­sich­tigt, wäh­rend der deut­schen EU–Rats­prä­si­dent­schaft im nächs­ten Jahr die Ver­hand­lun­gen im Rat der Euro­päi­schen Union über einen von der Euro­päi­schen Kom­mis­sion erwar­te­ten Vor­schlag zur Revi­sion des Regu­lie­rungs­rah­mens mit Prio­ri­tät vor­an­zu­trei­ben.

Erhöhung der Flugsicherungskapazitäten im europäischen Luftraum (Maßnahme 2)

Die Bun­des­re­gie­rung hat sich in euro­päi­schen Exper­ten­gre­mien für eine Erhö­hung der Flug­si­che­rungs­ka­pa­zi­tä­ten im euro­päi­schen Luft­raum ein­ge­setzt. Ziel ist eine wir­kungs­vol­lere grenz­über­schrei­tende Zusam­men­ar­beit, ein fle­xi­ble­rer, sek­to­ren­über­grei­fen­der Ein­satz von Flug­lot­sen sowie eine stär­kere Auto­ma­ti­sie­rung der Flug­si­che­rungs­dienste. Nach den Wah­len zum Euro­päi­schen Par­la­ment und der Neu­bil­dung der Euro­päi­schen Kom­mis­sion wer­den diese Bemü­hun­gen wei­ter inten­si­viert.

Weiterentwicklung der Flughafenentgeltordnung (Maßnahme 3)

Bund und Län­der unter­stüt­zen die Flug­ha­fen­be­trei­ber dabei, über eine ent­spre­chende Gestal­tung der Ent­gel­t­ord­nun­gen Anreize für die Luft­fahrt­un­ter­neh­men nicht nur zur Nut­zung lärm­ar­mer Flug­zeuge, son­dern auch zur Steue­rung der Ver­tei­lung der Flug­be­we­gun­gen an den Tages­rand­zei­ten; dabei sol­len Starts und Lan­dun­gen, die ver­spä­tungs­be­dingt außer­halb der slotkoor­di­nier­ten Betriebs­zei­ten durch­ge­führt wer­den, nicht von Rabatt- oder För­der­pro­gram­men in den Ent­gel­t­ord­nun­gen pro­fi­tie­ren kön­nen. Die Umsetz­bar­keit die­ser Ziele wird schritt­weise im Rah­men zukünf­tig anste­hen­der Ver­fah­ren geprüft.

Novellierung der EU–Fluggastrechte-Verordnung (Maßnahme 4)

Die Bun­des­re­gie­rung betei­ligt sich an einer von der Euro­päi­schen Kom­mis­sion beauf­trag­ten Stu­die zur Revi­sion der EU–Passagierrechte-Verordnung. Mit den Ergeb­nis­sen der Stu­die, die für Ende des Jah­res ange­kün­digt sind, wird eine breite Daten­ba­sis vor­lie­gen, auf deren Grund­lage die Ver­hand­lun­gen zur Ver­bes­se­rung der EU–Fluggastrechte-Verordnung wei­ter­ge­führt wer­den kön­nen. Die Bun­des­re­gie­rung wird die Ver­hand­lun­gen im EU–Minis­ter­rat unter­stüt­zen und sich erfor­der­li­chen­falls wäh­rend der deut­schen Rats­prä­si­dent­schaft im kom­men­den Jahr aktiv um einen Abschluss bemü­hen.

Intermodale Anbindung der internationalen Verkehrsflughäfen (Maßnahme 5)

Zusätz­lich zu den bestehen­den Anbin­dun­gen der Flug­hä­fen Frank­furt, Köln und Düs­sel­dorf an das ICE–Netz der Bahn wird nach Fer­tig­stel­lung der Hoch­ge­schwin­dig­keits­stre­cke Stuttgart-Ulm auch der Flug­ha­fen Stutt­gart über eine attrak­tive Anbin­dung an das Schienen-Fernverkehrsnetz ver­fü­gen. Zur Anbin­dung des Flug­ha­fens Mün­chen ist ein zwei­glei­si­ger Aus­bau (Fern­bahn­gleis des Erdin­ger Ring­schlus­ses) Erding (neu) – Flughafen-Bahnhof vor­ge­se­hen. Die bahn­sei­tige Anbin­dung des Flug­ha­fens BER ist fer­tig­ge­stellt und mit Auf­nahme des Ter­mi­nalbetriebs ein­satz­be­reit. Mit der neuen, auf das Jahr 2035 aus­ge­rich­te­ten Ver­kehrs­pro­gnose im Rah­men der Bun­des­ver­kehrs­we­ge­pla­nung wird eine eigen­stän­dige Luft­ver­kehrs­pro­gnose erstellt, wel­che die bedarfs­ge­rech­ten Pla­nun­gen für eine wei­tere inter­mo­dale Anbin­dung der Flug­hä­fen ver­bes­sert.

Begutachtung der Organisation der Luftsicherheit (Maßnahme 6)

Der Bun­des­rech­nungs­hof nimmt zur­zeit eine Prü­fung des The­mas „Steue­rung und Durch­füh­rung von Luft­si­cher­heits­kon­trol­len“ vor. Zudem wird zusätz­lich zur Prü­fung durch den Bun­des­rech­nungs­hof eine ergän­zende Begut­ach­tung initi­iert. Die Ertei­lung eines Auf­tra­ges für das von den Koali­ti­ons­frak­tio­nen gewünschte ergän­zende Gut­ach­ten steht bevor.

Weiterentwicklung der Passagier- und Handgepäckkontrolltechnik (Maßnahme 7)

Das Bun­des­mi­nis­te­rium des Innern, für Bau und Hei­mat sowie die Bun­des­po­li­zei sor­gen dafür, dass an deut­schen Flug­hä­fen ein Höchst­maß an Sicher­heit, auch durch den Ein­satz moderns­ter Kon­troll­tech­nik gewähr­leis­tet wird. Dabei wer­den Aus­wir­kun­gen auf Durch­satz­zah­len und den Pas­sa­gier­kom­fort berück­sich­tigt. Neue Abläufe sol­len zukünf­tig die Kon­trol­len schnel­ler und zuver­läs­si­ger gestal­ten. Eine Ein­füh­rung der Com­pu­tertomographie-Technik in der Hand­ge­päck­kon­trolle ist mög­lich, sobald diese zuge­las­sen ist. Dadurch wer­den wei­tere Ver­bes­se­run­gen der Detek­ti­ons­ei­gen­schaf­ten und eine Beschleu­ni­gung der Kon­troll­pro­zesse erwar­tet. Bei dem durch die Bun­des­po­li­zei aktu­ell geschlos­se­nen Rah­men­ver­trag für Flug­gast­kon­troll­stel­len wer­den neue tech­ni­sche Kom­po­nen­ten mit den bis­he­ri­gen Kon­troll­stel­len­mo­du­len bau­kas­ten­ar­tig kom­bi­niert, so dass diese nach den ört­li­chen und struk­tu­rel­len Gege­ben­hei­ten der jewei­li­gen Flug­hä­fen fle­xi­bel vari­iert und opti­mal ange­passt wer­den kön­nen.

Optimierung des Personaleinsatzes bei den Grenzkontrollen (Maßnahme 8)

Aktu­ell wer­den an sie­ben deut­schen Flug­hä­fen ins­ge­samt 200 Easy­PASS–Kon­troll­spu­ren betrie­ben. Dar­über hin­aus sind die Erst­aus­stat­tung der Flug­hä­fen Stutt­gart und Han­no­ver sowie zusätz­li­che Instal­la­tio­nen an den Flug­hä­fen Frankfurt/Main, Mün­chen, Düs­sel­dorf und Berlin-Schönefeld mit Easy­Pass–Kon­troll­stel­len vor­ge­se­hen. Der Pro­zess zur Opti­mie­rung des Per­so­nal­ein­sat­zes an den Grenz­kon­troll­stel­len der Flug­hä­fen wird unab­hän­gig davon regel­mä­ßig eva­lu­iert und fort­ge­schrie­ben.

Flugsicherungsorganisationen

Verlagerung von Flügen in niedrigere Flughöhen (Maßnahme 9)

Kurz­fris­tig wur­den bereits 2018 ins­be­son­dere Kurz­stre­cken­flüge mit Unter­stüt­zung des Euro­päi­schen Netz­werk–Mana­gers (EUROCONTROL) in nied­ri­gere Flug­hö­hen ver­la­gert (im Okto­ber und Novem­ber zwi­schen 350 und 500 Flüge pro Tag), um den obe­ren Luft­raum zu ent­las­ten. Es ist geplant, auch in die­sem Jahr wäh­rend der ver­kehrs­in­ten­si­ven Zeit (von vor­aus­sicht­lich 25. April bis 6. Novem­ber 2019) diese Maß­nahme in erwei­ter­ter Form fort­zu­füh­ren.

Entlastung der Fluglotsen von Sonderaufgaben (Maßnahme 10)

Die DFS Deut­sche Flug­si­che­rung GmbH (DFS) hat ihre Per­so­nal­pla­nung so über­ar­bei­tet, dass mehr Flug­lot­sen für das ope­ra­tive Geschäft zur Ver­fü­gung ste­hen. Die DFS rekru­tiert ihre Aus­bil­der nun ver­stärkt extern, damit mehr Flug­lot­sen für die Luft­raum­kon­trolle zur Ver­fü­gung ste­hen. Lot­sen wer­den von sol­chen Son­der­auf­ga­ben ent­las­tet, die nicht unbe­dingt zur Betriebs­durch­füh­rung erfor­der­lich sind. Pro­jekte, die es erfor­dern, Flug­lot­sen aus dem ope­ra­ti­ven Geschäft her­aus­zu­neh­men, wer­den nach Dring­lich­keit bewer­tet und soweit sinn­voll zurück­ge­stellt, damit die Lot­sen für die Luft­raum­kon­trolle zur Ver­fü­gung ste­hen.

Erhöhung der Planungssicherheit durch „fly as filed“ (Maßnahme 11)

Flug­lot­sen bei Eurocon­trol und DFS wur­den ange­hal­ten, Pilo­ten künf­tig keine Ein­zel­frei­ga­ben mehr zu ertei­len, son­dern sie auf jenen Stre­cken zu füh­ren, die mit dem ers­ten ein­ge­reich­ten Flug­plan über­mit­telt wur­den („fly as filed“). Damit kön­nen die berech­ne­ten und in den ein­zel­nen Sek­to­ren erwar­te­ten Ver­kehrs­men­gen ein­ge­hal­ten wer­den und unge­wollte Kapa­zi­täts­schwan­kun­gen ver­mie­den wer­den.

Stärkere Bündelung und Standardisierung von Verkehren (Maßnahme 12)

Die Haupt­ver­kehrs­ströme über Deutsch­land wer­den durch Eurocon­trol und DFS künf­tig stär­ker stan­dar­di­siert, sowohl hin­sicht­lich der Stre­cken als auch der Flug­ge­schwin­dig­kei­ten. Kom­plexe Pro­file (Ver­kehrs­bün­de­lun­gen und Kreu­zun­gen) wer­den dadurch ent­zerrt.

Ausnutzung der maximalen Ausbildungskapazität (Maßnahme 13)

Die Zahl der Lotsen-Auszubildenden wurde bei der DFS wesent­lich erhöht und liegt nun bei der maxi­mal mög­li­chen Aus­las­tung von 122 Aus­zu­bil­den­den pro Lot­sen­jahr­gang. Der­zeit befin­den sich 221 Per­so­nen in der mehr­jäh­ri­gen Flug­lot­sen­aus­bil­dung. Die DFS wird die Aus­bil­dungs­ka­pa­zi­tät ab 2020 auf 146 Lot­sen­nach­füh­run­gen anhe­ben. Zudem wird geprüft, ob auch die Aus­bil­dungs­ka­pa­zi­tä­ten in ande­ren Län­dern für deut­sche Flug­lot­sen genutzt wer­den kön­nen. Dar­über hin­aus wur­den bis­lang 36 zusätz­li­che aus­ge­bil­dete Lot­sen aus dem euro­päi­schen und inter­na­tio­na­len Aus­land rekru­tiert.

Flexibilisierung des Fluglotseneinsatzes (Maßnahme 14)

Lang­fris­tig soll durch ein ein­heit­li­ches Flug­si­che­rungs­sys­tem in allen Kon­troll­zen­tra­len die Fle­xi­bi­li­tät der Per­so­nal­ein­satz­pla­nung gestei­gert wer­den. Dar­über hin­aus wird aktu­ell geprüft, inwie­fern vor­han­de­nes Per­so­nal im ope­ra­ti­ven Dienst auf Basis frei­wil­li­ger Über­stun­den häu­fi­ger bzw. län­ger ein­ge­setzt wer­den kann. Eine ent­spre­chende betrieb­li­che Ver­ein­ba­rung für das Kon­troll­zen­trum Maas­tricht (Eurocon­trol) steht kurz vor dem Abschluss. Eine Ver­grö­ße­rung der Sek­to­ren im obe­ren Luft­raum ist geplant. Hier­durch wird eine fle­xi­blere Per­so­nal­ein­satz­pla­nung ermög­licht und einer Bil­dung von Per­so­nal­eng­päs­sen vor­ge­beugt.

Flughäfen

Verbesserte Zuführung der Fluggäste zu allen Kontrollstellen (Maßnahme 15)

Dort, wo meh­rere Luft­si­cher­heits­kon­troll­stel­len zu den­sel­ben Ter­mi­nalberei­chen auf der Luft­seite füh­ren, stel­len die Flug­ha­fen­be­trei­ber jetzt durch eine ver­bes­serte Pas­sa­gier­steue­rung mit­tels elek­tro­ni­scher Anzei­gen, Flug­ha­fen–Apps oder Ein­wei­ser sicher, dass die Kon­troll­stel­len mög­lichst gleich­mä­ßig aus­ge­las­tet sind. In Situa­tio­nen, in denen an meh­re­ren Kon­troll­spu­ren Eng­pässe mit lan­gen War­te­zei­ten ent­ste­hen, wird die Zufüh­rung der Pas­sa­giere glei­cher­ma­ßen ver­bes­sert über alle Kon­troll­spu­ren ein­schließ­lich der sog. Fast-Lane–Spu­ren.

Monitoring von Verspätungen und Optimierung der Vorfeldorganisation (Maßnahme 16)

Flug­ge­sell­schaf­ten und Flug­hä­fen über­wa­chen inzwi­schen kon­ti­nu­ier­lich Ver­spä­tun­gen und deren Gründe. Von Flug­ge­sell­schaf­ten gelie­ferte Daten an das Cen­tral Office for Delay Ana­ly­sis (CODA, ange­sie­delt bei EUROCONTROL), wer­den dort aus­ge­wer­tet. Durch CODA wer­den auf Monats-, Quartals- und Jah­res­ebene Berichte ange­fer­tigt. Zusätz­lich lie­fern Flug­hä­fen Ver­spä­tungs­da­ten an die Per­for­mance Review Unit (PRU) von EUROCONTROL. Die Flug­hä­fen über­wa­chen tages­ak­tu­ell die betrieb­li­che Ent­wick­lung, um bei Abwei­chun­gen vom Tages­plan mög­li­che Kon­flikte auf­zu­lö­sen und Ver­spä­tun­gen ent­ge­gen­zu­wir­ken. Sie füh­ren eine Klä­rung der Ver­spä­tungs­hin­ter­gründe (Delay Code Clea­ring) durch, aus denen stand­ort­be­zo­gene Maß­nah­men zur Opti­mie­rung der Pünkt­lich­keits­si­tua­tion abge­lei­tet wer­den.

Bereitstellung von zusätzlichen Flächen für Sicherheitskontrollen (Maßnahme 17)

Der Bedarf an Flä­chen für die Sicher­heits­kon­trol­len wird an den ver­schie­de­nen Flug­ha­fen­stand­or­ten im Rah­men des Stand­ort­dia­logs erör­tert. Nach­hal­tige Lösun­gen müs­sen vor allem auf eine effi­zi­en­tere und pro­duk­ti­vere Nut­zung der Flä­chen set­zen. Wo erfor­der­lich, wur­den neue Flä­chen geschaf­fen bzw. umge­wid­met, um Kon­troll­stel­len zu erwei­tern, z. B. an den Flug­hä­fen Frank­furt, Düs­sel­dorf, Ham­burg, Stutt­gart und Leipzig/Halle.

Personalverstärkung bei Flughäfen und Bodenverkehrsdienstleistern (Maßnahme 18)

Die Flug­hä­fen haben über das nor­male Ver­kehrs­wachs­tum hin­aus sowohl im Boden­ver­kehrs­dienst als auch im Ter­mi­nal– und Sicher­heits­dienst ins­ge­samt über 3.000 Beschäf­tigte außer Plan ein­ge­stellt.

Fluggesellschaften

Optimierung der Prozesse beim Turnaround (Maßnahme 19)

Es wur­den Tests durch­ge­führt, ob die Betan­kung und das Boar­ding von Flug­zeu­gen gleich­zei­tig statt­fin­den kön­nen, um bei Ver­spä­tun­gen Zeit beim „Tur­naround“ zu kom­pen­sie­ren. Die Ergeb­nisse wer­den der­zeit aus­ge­wer­tet, und zum Som­mer­flug­plan 2019 soll, wo dies mög­lich ist, die Maß­nahme in den Betrieb über­führt wer­den. Auch die Ein­füh­rung einer Smartphone-App wurde geprüft. Damit kann der gesamte „Tur­naround“-Pro­zess trans­pa­rent in Echt­zeit dar­ge­stellt wer­den, so dass allen Betei­lig­ten die rele­van­ten Infor­ma­tio­nen jeder­zeit zur Ver­fü­gung ste­hen. Dies ermög­licht eine schnelle und effi­zi­ente Kom­mu­ni­ka­tion und redu­ziert Abstim­mungs­pro­bleme zwi­schen den Akteu­ren.

Überarbeitung von Flugplänen (Maßnahme 20)

Für den Som­mer­flug­plan 2019 wird die Anzahl der Reser­ve­flug­zeuge deut­scher Flug­ge­sell­schaf­ten ver­dop­pelt und die ent­spre­chende Anzahl Reservecrews ein­ge­plant. Dar­über hin­aus haben die Flug­ge­sell­schaf­ten ihre Flug­pläne sowie die Flug- und Boden­zei­ten über­prüft. Wo sich durch die Ver­län­ge­rung der plan­mä­ßi­gen Flug­zei­ten und der Boden­zei­ten Puf­fer ein­bauen las­sen, um Ver­spä­tun­gen bes­ser auf­fan­gen zu kön­nen, set­zen die Flug­ge­sell­schaf­ten die­ses um. Des Wei­te­ren ent­zer­ren die Flug­ge­sell­schaf­ten ihre Flug­pläne, um beson­ders ver­spä­tungs­träch­tige Zeit­räume zu ent­las­ten und den Flug­be­trieb zu sta­bi­li­sie­ren. Auch wer­den zeit­kri­ti­sche inner­deut­sche und euro­päi­sche Ver­kehre getrennt, um Fol­ge­ver­spä­tun­gen durch Pro­bleme in ande­ren Lufträu­men zu ver­mei­den. Beson­ders ver­spä­tungs­an­fäl­lige Flüge, deren Lan­dung bis­lang kurz vor Ein­set­zen eines Nacht­flug­ver­bots geplant war, wer­den zeit­lich nach vorne ver­la­gert.

Verzicht auf Entladung von unbegleitetem Gepäck (Maßnahme 21)

Eine von den deut­schen Flug­ge­sell­schaf­ten vor­ge­nom­mene Prü­fung von euro­pa­recht­li­chen Vor­ga­ben zum Ver­zicht auf die Ent­la­dung von unbe­glei­te­tem Gepäck hat erge­ben, dass die gesetz­lich mög­li­chen Ver­fah­ren zur Gepäck­aus­la­dung nicht immer prak­ti­ka­bel sind, da teil­weise Bil­der des Gepäcks von Trans­fer­pas­sa­gie­ren hier nicht vor­lie­gen. Auf­grund des hohen Anteils an Trans­fer­pas­sa­gie­ren an deut­schen Flug­hä­fen hält die Luft­ver­kehrs­wirt­schaft eine Anpas­sung der euro­päi­schen Rechts­grund­lage für erfor­der­lich, um eine prak­ti­ka­ble Lösung zu eta­blie­ren, der zufolge als sicher ein­zu­stu­fen­des Gepäck nicht mehr aus­ge­la­den wer­den muss.

Verbesserung der Kundeninformation bei Verspätungen und Annullierungen (Maßnahme 22)

Die Flug­ge­sell­schaf­ten haben die tech­ni­schen Lösun­gen zur Infor­ma­tion der Kun­den über Ver­spä­tun­gen und Annul­lie­run­gen (unter Nut­zung elek­tro­ni­scher Kom­mu­ni­ka­ti­ons­me­dien und des Inter­nets) ver­bes­sert. Dies bezieht sich ins­be­son­dere auf die Infor­ma­tion der Kun­den über den Flugs­ta­tus sowie indi­vi­du­elle Hin­weise über E-Mail, SMS und Apps an sol­che Kun­den, deren Kon­takt­da­ten der Flug­ge­sell­schaft bekannt sind und ver­wen­det wer­den dür­fen.

Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Kunden (Maßnahme 23)

Flug­ge­sell­schaf­ten bie­ten den Kun­den über ihre Inter­net­sei­ten zen­trale Kon­takt­stel­len für eine ver­ein­fachte und unbü­ro­kra­ti­sche Anmel­dung ihrer Rekla­ma­tion sowie für Umbu­chun­gen und Erstat­tun­gen. Die Infor­ma­tio­nen zu den Flug­gast­rech­ten und zur Mög­lich­keit einer Schlich­tung wer­den auf den Inter­net­sei­ten der Flug­ge­sell­schaf­ten sicht­ba­rer dar­ge­stellt.

Vorausschauende Wartung (Maßnahme 24)

Zur Vor­be­rei­tung auf den Som­mer­flug­plan 2019 ergrei­fen Flug­ge­sell­schaf­ten Maß­nah­men, die über die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen hin­aus­ge­hen. War­tungs­ar­bei­ten an Luft­fahr­zeu­gen, die eigent­lich in den Som­mer­mo­na­ten fäl­lig sind, wer­den zum Teil schon in die weni­ger ver­kehr­s­träch­ti­gen Win­ter­mo­nate vor­ge­zo­gen. Es wird mehr Per­so­nal ein­ge­stellt, um genü­gend Res­sour­cen für die Durch­füh­rung von War­tung und Repa­ra­tur zur Ver­fü­gung zu haben. Pro­zesse wie Lager­wirt­schaft und Mate­ri­al­ver­sor­gung wer­den opti­miert, damit bei tech­ni­schen Pro­ble­men schnell auf die rich­ti­gen Ersatz­teile zuge­grif­fen wer­den kann.

Quelle: BMVI