Berlin, 30. April 2024. Am 1. Mai steigt die Luftverkehrsteuer, während Förderprogramme, die den klimaneutralen Umbau der Flughäfen unterstützen, im Bundeshaushalt zusammengestrichen wurden. Betroffen sind vor allem Programme zur Förderung der Elektromobilität, Erzeugung von regenerativen Kraftstoffen und Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Die Bundesregierung darf nicht weiter Vertrauen verspielen. Die Zusage aus dem Koalitionsvertag, die Mittel aus den Einnahmen der Luftverkehrsteuer zur Förderung für Klimaschutzprogramme im Luftverkehr einzusetzen, darf nicht tatenlos verstreichen. Eine künftige Prioritätensetzung im Bundeshaushalt muss den Fokus auf drei Bereiche legen. Hier sind Fördermaßnahmen für die klimaneutrale Transformation der Flughäfen unabdingbar.
Erstens: Umstellung auf regenerative Quellen für Strom und Wärme
Die dringend notwendigen Investitionen zur Errichtung von Anlagen zum Bezug, der Erzeugung sowie Speicherung von erneuerbaren Energien fallen in diesen Bereich. Das umfasst beispielsweise die Errichtung von Photovoltaik- oder Windkraft-Anlagen, die Anbindung an das regionale Fernwärmenetz oder die Umstellung der lokalen Wärme- und Stromerzeugung v.a. bei Blockkraftheizwerken (BHKW) auf regenerative Quellen.
Zweitens: die Energieeffizienz und Senkung des Energieverbrauchs
Flughäfen sind vergleichbar mit Kleinstädten. Die Infrastruktur und die Gebäude eines Flughafens sind die wesentlichen Energieverbraucher an einem Flughafen. Die Senkung dieses Verbrauchs leistet einen großen Beitrag zur Reduktion der CO2–Emissionen. Zu diesem Bereich zählen bspw. die Investitionen in effiziente Beleuchtung (Landseite, Gebäude & luftseitige Infrastruktur) und Klimatisierung, Heizung & Lüftung sowie intelligente Gebäudesteuerung.
Drittens: die nachhaltige Mobilität
Die Umstellung der Fahrzeugflotte mittels Elektromobilität sowie ggf. anderer Antriebstechnologien bzw. Kraftstoffe trägt wesentlich zur Emissionsreduktion am Standort bei.
Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Wenn Förderkürzungen mit einer gleichzeitigen Steuererhöhung einhergehen, verliert der Luftverkehr doppelt. Wir sind nicht die einzige Branche, die unter der straffen Haushaltskonsolidierung leidet, aber wir gehören zu den wenigen, die gleichzeitig auch noch eine Steuererhöhung verkraften müssen. Die aktuelle Situation schwächt die Wirtschaftskraft unseres Landes, belastet die Widerstandsfähigkeit der Flughäfen und erschwert die Erreichung der Klimaziele.“
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung stehe etwas anderes, so Beisel: „Die Einnahmen der Luftverkehrsteuer sollten zur Förderung der klimaneutralen Transformation eingesetzt werden. Neue Gesetzgebung und Regulierung müssen sich daran ausrichten, Luftverkehr zu entwickeln, nicht ihn einzuengen. Der Luftverkehr in Deutschland braucht eine Neuausrichtung mit folgenden Zielen: Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung der Anpassungsmöglichkeit an den wirtschaftlichen und technologischen Wandel, feste Zusagen bei der klimaneutralen Transformation.“
Und Ralph Beisel weiter:
„Die Luftverkehrsteuer führt zu einem Verlust an Wertschöpfung in Deutschland und zu klaren, einseitigen Wettbewerbsnachteilen gegenüber den europäischen Nachbarn. Der Flughafenstandort Deutschland wird im europäischen Wettbewerb um neue Strecken zusehends für Airlines unattraktiv. Mit der 25%igen Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum 01. Mai 2024 verdoppelt sich der Anteil der regulativen Abgaben, Steuern und Gebühren gegenüber 2019*. Infolge dieser Belastungen kehren Airlines dem deutschen Markt zunehmend den Rücken. Neue Strecken werden im Ausland aufgebaut. Zum Nachteil von Privat- und Geschäftsreisenden, die kein nachfragegerechtes Angebot erhalten. Angesicht dieser klaren Faktenlage erwarten wir von der Bundesregierung eine deutliche Kurskorrektur.“
* Zu den regulativ bedingten Standortkosten gehören neben der Luftverkehrsteuer insbesondere die Luftsicherheitskosten. Einen kleineren Anteil machen die Flugsicherungsgebühren aus. Nur 9 von 27 EU-Mitgliedstaaten erheben überhaupt eine Luftverkehrsteuer. Deutschland ist das Mitgliedsland mit den zweithöchsten Steuersätzen.