Deutschlands Flughäfen fürchten um ihre Wachstumsperspektiven – ADV fordert Neuausrichtung im Luftverkehr

Tax deduction planning concept. Businessman calculating business balance prepare tax reduction.

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Ber­lin, 30. April 2024. Am 1. Mai steigt die Luft­ver­kehr­steuer, wäh­rend För­der­pro­gramme, die den kli­ma­neu­tra­len Umbau der Flug­hä­fen unter­stüt­zen, im Bun­des­haus­halt zusam­men­ge­stri­chen wur­den. Betrof­fen sind vor allem Pro­gramme zur För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät, Erzeu­gung von rege­ne­ra­ti­ven Kraft­stof­fen und Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäu­den.

Die Bun­des­re­gie­rung darf nicht wei­ter Ver­trauen ver­spie­len. Die Zusage aus dem Koali­ti­ons­ver­tag, die Mit­tel aus den Ein­nah­men der Luft­ver­kehr­steuer zur För­de­rung für Kli­ma­schutz­pro­gramme im Luft­ver­kehr ein­zu­set­zen, darf nicht taten­los ver­strei­chen. Eine künf­tige Prio­ri­tä­ten­set­zung im Bun­des­haus­halt muss den Fokus auf drei Berei­che legen. Hier sind För­der­maß­nah­men für die kli­ma­neu­trale Trans­for­ma­tion der Flug­hä­fen unab­ding­bar.

Ers­tens: Umstel­lung auf rege­ne­ra­tive Quel­len für Strom und Wärme  
Die drin­gend not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen zur Errich­tung von Anla­gen zum Bezug, der Erzeu­gung sowie Spei­che­rung von erneu­er­ba­ren Ener­gien fal­len in die­sen Bereich. Das umfasst bei­spiels­weise die Errich­tung von Photovoltaik- oder Windkraft-Anlagen, die Anbin­dung an das regio­nale Fern­wär­me­netz oder die Umstel­lung der loka­len Wärme- und Strom­erzeu­gung v.a. bei Block­kraft­heiz­wer­ken (BHKW) auf rege­ne­ra­tive Quel­len.

Zwei­tens: die Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Sen­kung des Ener­gie­ver­brauchs                   
Flug­hä­fen sind ver­gleich­bar mit Klein­städ­ten. Die Infra­struk­tur und die Gebäude eines Flug­ha­fens sind die wesent­li­chen Ener­gie­ver­brau­cher an einem Flug­ha­fen. Die Sen­kung die­ses Ver­brauchs leis­tet einen gro­ßen Bei­trag zur Reduk­tion der CO2–Emis­sio­nen. Zu die­sem Bereich zäh­len bspw. die Inves­ti­tio­nen in effi­zi­ente Beleuch­tung (Land­seite, Gebäude & luft­sei­tige Infra­struk­tur) und Kli­ma­ti­sie­rung, Hei­zung & Lüf­tung sowie intel­li­gente Gebäu­de­steue­rung.

Drit­tens: die nach­hal­tige Mobi­li­tät
Die Umstel­lung der Fahr­zeug­flotte mit­tels Elek­tro­mo­bi­li­tät sowie ggf. ande­rer Antriebs­tech­no­lo­gien bzw. Kraft­stoffe trägt wesent­lich zur Emis­si­ons­re­duk­tion am Stand­ort bei. 

Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Wenn För­der­kür­zun­gen mit einer gleich­zei­ti­gen Steu­er­er­hö­hung ein­her­ge­hen, ver­liert der Luft­ver­kehr dop­pelt. Wir sind nicht die ein­zige Bran­che, die unter der straf­fen Haus­halts­kon­so­li­die­rung lei­det, aber wir gehö­ren zu den weni­gen, die gleich­zei­tig auch noch eine Steu­er­er­hö­hung ver­kraf­ten müs­sen. Die aktu­elle Situa­tion schwächt die Wirt­schafts­kraft unse­res Lan­des, belas­tet die Wider­stands­fä­hig­keit der Flug­hä­fen und erschwert die Errei­chung der Kli­ma­ziele.“

Im Koali­ti­ons­ver­trag der Ampel-Regierung stehe etwas ande­res, so Bei­sel: „Die Ein­nah­men der Luft­ver­kehr­steuer soll­ten zur För­de­rung der kli­ma­neu­tra­len Trans­for­ma­tion ein­ge­setzt wer­den. Neue Gesetz­ge­bung und Regu­lie­rung müs­sen sich daran aus­rich­ten, Luft­ver­kehr zu ent­wi­ckeln, nicht ihn ein­zu­en­gen. Der Luft­ver­kehr in Deutsch­land braucht eine Neu­aus­rich­tung mit fol­gen­den Zie­len: Stär­kung der Leistungs- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit, Ver­bes­se­rung der Anpas­sungs­mög­lich­keit an den wirt­schaft­li­chen und tech­no­lo­gi­schen Wan­del, feste Zusa­gen bei der kli­ma­neu­tra­len Trans­for­ma­tion.“

Und Ralph Bei­sel wei­ter:

Die Luft­ver­kehr­steuer führt zu einem Ver­lust an Wert­schöp­fung in Deutsch­land und zu kla­ren, ein­sei­ti­gen Wett­be­werbs­nach­tei­len gegen­über den euro­päi­schen Nach­barn. Der Flug­ha­fen­stand­ort Deutsch­land wird im euro­päi­schen Wett­be­werb um neue Stre­cken zuse­hends für Air­lines unat­trak­tiv. Mit der 25%igen Erhö­hung der Luft­ver­kehr­steuer zum 01. Mai 2024 ver­dop­pelt sich der Anteil der regu­la­ti­ven Abga­ben, Steu­ern und Gebüh­ren gegen­über 2019*. Infolge die­ser Belas­tun­gen keh­ren Air­lines dem deut­schen Markt zuneh­mend den Rücken. Neue Stre­cken wer­den im Aus­land auf­ge­baut. Zum Nach­teil von Privat- und Geschäfts­rei­sen­den, die kein nach­fra­ge­ge­rech­tes Ange­bot erhal­ten. Ange­sicht die­ser kla­ren Fak­ten­lage erwar­ten wir von der Bun­des­re­gie­rung eine deut­li­che Kurs­kor­rek­tur.“

* Zu den regu­la­tiv beding­ten Stand­ort­kos­ten gehö­ren neben der Luft­ver­kehr­steuer ins­be­son­dere die Luft­si­cher­heits­kos­ten. Einen klei­ne­ren Anteil machen die Flug­si­che­rungs­ge­büh­ren aus. Nur 9 von 27 EU-Mitgliedstaaten erhe­ben über­haupt eine Luft­ver­kehr­steuer. Deutsch­land ist das Mit­glieds­land mit den zweit­höchs­ten Steu­er­sät­zen.

ADV-PM 09 2024 Luft­ver­kehr­steuer