Berlin, 27. Juli 2018. Die Vorstände und Geschäftsführer der deutschen Flughäfen kamen letztes Wochenende zu ihrer Sommertagung auf Einladung des Flughafens Weeze zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die hohe Verkehrsbelastung der Flughäfen zur Sommerreisezeit und das Engagement der Branche für einen verbesserten Fluglärmschutz. Ebenfalls gewürdigt wurde die erfolgreiche Entwicklung der kleineren Flughafenstandorte in Deutschland, für die der Flughafen Weeze beispielhaft steht.
Airportchef Ludger van Bebber stellte entscheidende Erfolgsfaktoren exemplarisch anhand des Flughafens Weeze dar: Mut, Wille, Kundenorientierung sowie ein fortwährendes Kostenmanagement haben den Flughafen Weeze nachhaltig auf die Erfolgsspur gebracht.. ADV-Präsident Dr. Stefan Schulte bedankt sich beim gastgebenden Flughafen für eine intensiv geführte Debatte mit guten Erkenntnissen. „Der fachliche Austausch ist für alle Flughäfen essentiell – ganz gleich ob großer oder kleiner Flughafen“.
Langfristige Stabilisierung auch durch Neuorganisation der Luftsicherheit
Eines der zentralen Themen und besonders für Reisende in den Sommermonaten hochaktuell – die Pünktlichkeit im Luftverkehr. Die deutschen Flughäfen arbeiten gemeinsam mit Airlines und Flugsicherung intensiv an Maßnahmen für einen verlässlichen Flugbetrieb trotz Hochbetrieb und neuen Rekordwerten bei der Zahl der Passagiere.
Denn: Ferienzeit ist Reisezeit und Reisezeit soll bereits Erholungszeit sein! Viele Menschen möchten in ihren wohlverdienten Urlaub fliegen, und zwar unkompliziert und komfortabel. Die deutschen Flughäfen nehmen die Herausforderungen an. Auf die hohe Zahl der Reisenden haben sich die Flughäfen mit zusätzlichen Personaleinstellungen und neuen Sicherheitskontrolllinien vorbereitet. Die Sommerspitze soll möglichst reibungslos ablaufen, mit effizienten Terminalprozessen und ohne lange Warteschlangen an den Sicherheits- und Grenzkontrollen.
Aus Sicht des Flughafenverbandes ADV müssen die Abläufe an den Sicherheitskontrollen noch effektiver, wirtschaftlich effizienter und passagierfreundlicher gestaltet werden. Am Boden setzen die Flughäfen dafür in erster Linie auf eine flexible Organisation bei den Luftsicherheitskontrollen, Leistungsanreize bei den eingesetzten Dienstleistern und eine Neuregelung der Zuständigkeiten. “Ein erster Schritt ist getan: Die Bundesregierung hat dieses wichtige Thema in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Entscheidend sind jetzt schnelle politische Weichenstellungen für eine erfolgreiche Umsetzung“, so Dr. Stefan Schulte, Präsident des Flughafenverbandes ADV und Vorstandsvorsitzender der Fraport AG.
Maßnahmenbündel aus aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen
Um dem Schutzbedürfnis der Anwohner gerecht zu werden, engagieren sich die Flughäfen seit Jahrzehnten umfassend beim Fluglärmschutz. Ziel ist es, auf Grundlage der geltenden Rechtslage eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Flughafennachbarn einerseits und den Erfordernissen der Wirtschaft und den Mobilitätsbedürfnissen der Reisenden andererseits zu erreichen. Um Lärmauswirkungen des Luftverkehrs zu mindern, hat sich ein Mix aus aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen bewährt. Neue Flugzeuge sind spürbar leiser geworden und Flugrouten werden fortwährend lärmmindernd optimiert. Den Einsatz moderner Flugzeuge unterstützen die Flughäfen durch eine intelligente Weiterentwicklung der lärmabhängigen Flughafenentgelte. Tatsächlich hat sich der Anteil der lärmabhängigen Entgelte am gesamten Aufkommen alleine in den letzten drei Jahren mehr als verdoppelt.
Mit dem geltenden Fluglärmschutzgesetz und den nachfolgenden Durchführungs-verordnungen sind anspruchsvolle und auf Erkenntnissen der aktuellen Lärmwirkungs-forschung basierende Schutzkriterien festgelegt und deutlich erhöht worden. Die Flughäfen setzen für die Zukunft auf eine einfachere und nachvollziehbare Umsetzung des Schallschutzes, um die Akzeptanz der Maßnahmen bei den Betroffenen weiter zu erhöhen. Dies muss das übergeordnete Ziel für die Weiterentwicklung der Regelungen sein. “Das Fluglärmschutzgesetz ist ein modernes Gesetz. Mit Selbstbewusstsein können wir sagen, dass es den aktuellen Anforderungen vollumfänglich entspricht“, so Dr. Schulte abschließend.