Berlin, 17. April 2016. Deutsche Flughäfen erwarten ein umgehendes Abstellen der aufgezeigten Mängel durch die privaten Dienstleister
In Reaktion auf Medienberichte über Mängel bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV:
„Für die deutschen Flughäfen ist Sicherheit das höchste Gut. Der Flughafenverband ADV begrüßt ausdrücklich die regelmäßigen externen Überprüfungen der Luftsicherheitskontrollen durch europäische und deutsche Behörden. Diese gehören zu einer funktionierenden Sicherheitsarchitektur. Sofern hier Handlungsbedarf besteht, müssen die privaten Sicherheitsdienstleister die aufgezeigten Mängel umgehend abstellen.“
Zum Hintergrund:
Luftsicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe. In Deutschland liegt die Verantwortung für die Luftsicherheitskontrollen beim Bundesministerium des Inneren sowie den Luftsicherheitsbehörden (Bundespolizei / Landesbehörden).
Seit 2005 können die Behörden die Durchführung der Passagierkontrollen an private Sicherheitsdienstleister vergeben (vgl. § 5. Abs. 5 Luftsicherheitsgesetz). Die Kontrollen der Passagiere werden dann durch beliehene Kräfte, sogenannte Luftsicherheitsassistenten durchgeführt. Die Luftsicherheitsbehörden sind für die Ausbildungsvorgaben, Kontrolle und Überwachung der Luftsicherheitsassistenten verantwortlich. Reisende müssen sich vor dem Abflug einer Luftsicherheitskontrolle unterziehen.
Im Jahr 2015 wurden an den deutschen Flughäfen 70 Mio. Passagiere vor dem Abflug kontrolliert.