Corona-Testzentren durch hohen Einsatz von Flughäfen und Behörden betriebsbereit – Flughafenverband ADV sieht Chance für Wiederbelebung des Luftverkehrs zum Nutzen von Reisenden und Wirtschaft

Green ribbon barrier inside an airport with the warning of travel restrictions due to the spread of the dangerous Coronavirus

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Ber­lin, 30. Juli 2020. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV hat heute in Ber­lin eine Bilanz der umfas­sen­den Bemü­hun­gen von Behör­den und Flug­hä­fen zur Ein­rich­tung der Corona-Testzentren mit fol­gen­den Ergeb­nis­sen zusam­men­ge­stellt:

Aktu­elle Test­sta­tio­nen an deut­schen Flug­hä­fen

An den gro­ßen deut­schen Flug­hä­fen mit dem höchs­ten Anteil an Flü­gen aus Risi­ko­ge­bie­ten sind die Corona-Testzentren bereits im Ein­satz oder kurz vor der Inbe­trieb­nahme.

  • An den Flug­hä­fen CGN, DTM, DUS, FMO, FRA, HAJ, MUC, NUE, SXF und TXL sind bereits geson­derte Test­zen­tren für die kos­ten­lo­sen Tests der Gesund­heits­be­hör­den in Betrieb
  • An fünf wei­te­ren Stand­or­ten sind die Gesprä­che mit den ört­lich zustän­di­gen Gesund­heits­äm­tern soweit gelau­fen, dass mit einer Inbe­trieb­nahme in den nächs­ten Tagen gerech­net wird
  • An wei­te­ren, zumeist klei­ne­ren Stand­or­ten mit nur ver­ein­zel­ten Flü­gen aus Risi­ko­ge­bie­ten sind die Flug­hä­fen mit den Gesund­heits­be­hör­den in Gesprä­chen zum Umset­zungs­kon­zept

ADV zieht posi­tive Bilanz zur Zusam­men­ar­beit von Behör­den und Flug­hä­fen

Die Abstim­mun­gen zwi­schen allen Betei­lig­ten lau­fen sehr kon­struk­tiv, dafür dan­ken wir Bund, Län­dern und Kom­mu­nen. Gemein­sam wer­den die Vor­aus­set­zun­gen für die Durch­füh­rung der Tests geschaf­fen. Wich­tig und gerade erst geklärte Vor­aus­set­zung für die Lage der Test­zen­tren war es, dass Umstei­ge­pas­sa­giere nicht getes­tet wer­den müs­sen. Sie wer­den mit den ande­ren Pas­sa­gie­ren zusam­men die Mög­lich­keit des Tes­tens am Ziel­ort in Deutsch­land wahr­neh­men kön­nen. Diese Ent­schei­dung hatte Ein­fluss auf die Rea­li­sie­rungs­kon­zepte, denn kein Test­zen­trum befin­det sich im Sicher­heits­be­reich des Flug­ha­fens vor der grenz­po­li­zei­li­chen Ein­reise. Die meis­ten Test­zen­tren befin­den sich außer­halb von Ter­mi­nals in deren unmit­tel­ba­rer Nähe. An man­chen Flug­hä­fen konnte das Test­zen­trum in Gepäck­rück­ga­be­be­rei­chen inte­griert wer­den“, erläu­tert Ralph Bei­sel, ADV-Hauptgeschäftsführer, den aktu­el­len Sach­stand.

Aktu­ell pro Woche 120.000 ein­rei­sende Pas­sa­giere aus einem Risi­ko­ge­biet

Im Juni 2020 sind an deut­schen Flug­hä­fen 165.000 Pas­sa­giere aus einem Risi­ko­ge­biet ein­ge­reist. Das ent­spricht rund 5 Pro­zent des Vor­jah­res­zeit­raums. In der letz­ten Woche ver­zeich­ne­ten die deut­schen Flug­hä­fen 120.000 ein­rei­sende Pas­sa­giere aus einem Risi­ko­ge­biet.

Chance zur Wie­der­be­le­bung des welt­wei­ten Luft­ver­kehrs

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV sieht bei den geplan­ten Corona-Tests für Rei­sende aus Risi­ko­ge­bie­ten eine Chance zur Wie­der­be­le­bung des welt­wei­ten Luft­ver­kehrs. „Die Mög­lich­keit, sich direkt nach der Ankunft tes­ten zu las­sen, erhöht die Sicher­heit der Pas­sa­giere, kann als Grund­lage für wei­tere Grenz­öff­nun­gen die­nen und schafft Ver­trauen in den Luft­ver­kehr als siche­res Ver­kehrs­mit­tel. Ins­be­son­dere für Geschäfts­rei­sende und für die Wirt­schaft wäre eine Bele­bung des inter­kon­ti­nen­ta­len Ver­kehrs ein wich­ti­ges Signal“, erklärt Ralph Bei­sel.

Der Flug­ha­fen als Gesund­heits­zen­trum?

Flug­hä­fen sind Infra­struk­tur­ein­rich­tun­gen und keine Gesund­heits­zen­tren. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV weist auf das Erfor­der­nis von aus­rei­chend räum­li­chen Kapa­zi­tä­ten hin. Kei­nes­falls darf es in den Test­zen­tren zu Gedränge und lan­gen War­te­schlan­gen kom­men, weil jeder Flug­gast als ers­tes dran­kom­men möchte. „Des­halb stellt sich für uns die Frage, ob Rei­sende mit Wohn­land Deutsch­land nicht gleich – inner­halb einer fest­ge­leg­ten Frist – zu ihrer zustän­di­gen Gesund­heits­be­hörde oder Haus­arzt gehen, um sich tes­ten zu las­sen. Wenn dann die Test­sta­tio­nen an Flug­hä­fen haupt­säch­lich für aus­län­di­sche Ein­rei­sende zur Ver­fü­gung stün­den, gäbe es keine Über­las­tung“, so der ADV-Hauptgeschäftsführer heute in Ber­lin.

Flug­hä­fen for­dern Bei­be­hal­tung der Kos­ten­tei­lung durch Bund und Län­der

Die Ein­rei­sen­den wer­den auf Ver­an­las­sung des öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes auf das Vor­lie­gen einer Infek­tion mit dem Coro­na­vi­rus getes­tet. Die Labor­kos­ten sind nach der Corona-Testverordnung des Bun­des vom 8. Juni 2020 nicht von den getes­te­ten Per­so­nen zu tra­gen. Die Infra­struk­tur­kos­ten für die Tes­tun­gen an den Flug­hä­fen wer­den von den Län­dern getra­gen. Die ADV unter­stützt diese Ent­schei­dung, die die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 24. Juli 2020 beschlos­sen hat. Sie for­dert die Bei­be­hal­tung der Kos­ten­tei­lung durch Bund und Län­der.

Zum Hin­ter­grund:

Die beschlos­sene Test­pflicht gilt nur für Ein­rei­sende aus Risi­ko­ge­bie­ten. Grund­lage für die betrof­fe­nen Län­der ist die vom Robert-Koch-Institut ver­öf­fent­lichte Liste der Risi­ko­ge­biete. Wer aus einer sol­chen Region zurück­kehrt, kann sich noch am Flug­ha­fen auf das Coro­na­vi­rus tes­ten las­sen. Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn schloss eine Aus­wei­tung auf Nicht-Risikoländer aus. Grund­lage der Test­pflicht ist das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Eine ent­spre­chende Ver­ord­nung soll vor­aus­sicht­lich in der nächs­ten Woche in Kraft tre­ten.

ADV-PM 17 2020 Corona-Testzentren durch hohen Ein­satz von Flug­hä­fen und Behör­den betriebs­be­reit