Chefs der deutschen Flughäfen bei EU-Kommission und im Europäischen Parlament – Kernforderungen für einen wettbewerbsfähigen Flughafenstandort

Europa

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Brüs­sel, 12. Juli 2016. Ein­mal im Jahr kom­men in Brüs­sel die Vor­stände und Geschäfts­füh­rer der deut­schen Flug­hä­fen zusam­men. Zahl­rei­che Gesprächs­run­den mit füh­ren­den Europa­abge­ordneten und Ver­tre­tern der EU-Kommission ste­hen auf der Agenda. Seine Erwar­tun­gen hat der Flug­ha­fen­ver­band ADV in fünf Kern­for­de­run­gen gefasst:

  • Secu­rity: Wir­kungs­volle Sicher­heits­maß­nah­men statt ufer­lose Kon­trol­len. Deutsch­lands Flug­hä­fen set­zen auf intel­li­gente Maß­nah­men für eine ver­bes­serte Sicher­heit in enger Zusam­men­ar­beit mit den Sicher­heits­be­hör­den und der Bundes- und Lan­des­po­li­zei.
  • Lärm­schutz: Die deut­schen Flug­ha­fen­be­trei­ber sind in Europa Vor­rei­ter bei der Bür­ger­be­tei­li­gung und beim Schutz der Anwoh­ner vor Flug­lärm. Deut­sche Flug­hä­fen för­dern den pas­si­ven und akti­ven Schall­schutz in enger Koope­ra­tion mit Air­lines und Flug­si­che­rung. Lärm­schutz muss an der Quelle anset­zen – dem Flug­zeug. Hier set­zen die Flug­hä­fen auf wir­kungs­volle lärm­ab­hän­gige Ent­gelte. Die Moder­ni­sie­rung der Flug­zeug­flot­ten wird begüns­tigt. Immer lei­sere und sau­be­rere Flug­zeuge kom­men zum Ein­satz. Eine strikte Ableh­nung ertei­len die Flug­hä­fen allen nicht rechts­kon­for­men Ein­grif­fen in bestehende Geneh­mi­gun­gen. Die per­spek­ti­vi­sche Ent­wick­lung der Flug­hä­fen muss gesi­chert blei­ben.
  • Luft­ver­kehrs­rechte: Deut­sche Flug­hä­fen tra­gen zur inter­na­tio­na­len Ver­net­zung von Natio­nen ent­schei­dend bei. Luft­ver­kehr darf keine künst­li­chen Gren­zen ken­nen. Der Auf­bau von neuen Ver­bin­dun­gen liegt im Inter­esse von Wirt­schaft, Tou­ris­mus und Rei­sen­den. Wich­tige Wachs­tums­märkte (z. B. China) müs­sen bes­ser an den Luft­ver­kehrs­stand­ort Deutsch­land ange­bun­den wer­den. Deutsch­land darf im Ver­gleich zu sei­nen euro­päi­schen Nach­bar­staa­ten nicht den glo­ba­len Anschluss aufs Spiel set­zen.
  • EASA: Die Euro­pean Avia­tion Safety Agency (EASA) sollte sich auf ihre Kern­auf­ga­ben kon­zen­trie­ren. Über­re­gu­lie­run­gen sind zu ver­mei­den. Der Auf­bau von Doppel­strukturen geht in die fal­sche Rich­tung. In Deutsch­land wer­den Safety und Secu­rity bes­tens gewähr­leis­tet. Die bestehen­den natio­na­len Auf­sichts­struk­tu­ren durch die leis­tungs­fä­hi­gen Lan­des­luft­fahrt­be­hör­den, das Luft­fahrt­bun­des­amt und die Bundes­polizei soll­ten nicht geschwächt wer­den.
  • Bedarfs­ge­rechte Infra­struk­tur­ent­wick­lung und wett­be­werbs­fä­hige Betriebs­zeiten: Leis­tungs­fä­hige Flug­hä­fen müs­sen sich nach­fra­ge­ge­recht ent­wi­ckeln kön­nen. Viele Flug­ha­fen­stand­orte sind als Punk­t­in­fra­struk­tu­ren unver­zicht­bar für die euro­päi­schen Wirtschafts- und Waren­ströme. Die EU-Kommission muss geziel­ten Ein­fluss auf die natio­na­len Regie­run­gen neh­men. Aus­bau­vor­ha­ben und wettbe­werbsfähige Betriebs­zei­ten bedür­fen der kla­ren Unter­stüt­zung aus Brüs­sel.

ADV-PM 21 2016 Flughafen-Chefs in Brüs­sel