Bundesregierung schließt Strafbarkeitslücke | ADV begrüßt Kabinettsbeschluss zur Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes

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Ber­lin, 18. Juli 2024. In der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit kam es an meh­re­ren deut­schen Flug­ha­fen­stand­or­ten zu erheb­li­chen Behin­de­run­gen des Flug­ha­fen­be­triebs, nach­dem Akti­vis­tin­nen und Akti­vis­ten der soge­nann­ten “Letz­ten Gene­ra­tion” in den Sicher­heits­be­reich bzw. den luft­sei­ti­gen Bereich der Flug­hä­fen ein­ge­drun­gen waren.

Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Jede die­ser Aktio­nen ver­ur­sachte Flugan­nul­lie­run­gen bzw. Flug­ver­spä­tun­gen, wodurch die Rei­se­pläne tau­sen­der Men­schen beein­träch­tigt wur­den. Der gest­rige Kabi­netts­be­schluss ist eine gute Nach­richt für Pas­sa­giere und den Luft­ver­kehr und unser Dank gilt der Bun­des­re­gie­rung. Es wird eine unbe­frie­di­gende Straf­bar­keits­lü­cke bei der Ver­fol­gung von Ein­dring­lin­gen geschlos­sen.“

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV ver­spricht sich von der Ver­schär­fung eine abschre­ckende Wir­kung. Gleich­zei­tig steht für Behör­den und Flug­hä­fen die Sicher­heit an ers­ter Stelle. Auch wei­ter­hin wird eine regel­mä­ßige Risiko-Bewertung vor­ge­nom­men und Maß­nah­men wer­den ent­spre­chend ange­passt.

ADV-PM 13 2024 Bun­des­re­gie­rung schließt Strafbarkeitslücke_ADV begrüßt Kabi­netts­be­schluss zur Ver­schär­fung des Luft­si­cher­heits­ge­set­zes