Berlin, 02. Juli 2021. Zur Stützung der in der Coronakrise gebeutelten Flughäfen hat die Bundesregierung unter maßgeblicher Federführung von Verkehrsminister Andreas Scheuer zusammen mit den Bundesländern ein dringend benötigtes Maßnahmenpaket geschnürt. Die Corona-Pandemie hat die Lage an den Flughäfen drastisch verändert. Trotz massiv weggebrochener Passagierzahlen haben die Flughäfen zu jeder Zeit wichtige Transport- und Lieferketten sowie eine Mindestkonnektivität aufrechterhalten. Mit teilweise nur noch 10 Prozent der sonst üblichen Reisenden gingen die Verluste an den deutschen Flughafenstandorten in die Milliarden.
Zuversicht bei den deutschen Flughäfen: Ein wichtiger Teil des Maßnahmenpakets wird umgesetzt. Die durch Bund und Länder zugesagten finanziellen Mittel für die Flughäfen mit verkehrspolitischem Interesse in Höhe von knapp 400 Mio. Euro werden ausgezahlt. Heute übergab Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zusammen mit Landesverkehrsminister Tarek Al-Wazir den Bewilligungsbescheid an Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG und Präsident des Flughafenverbandes ADV.
„Den Flughäfen wird in ihrer schwersten Zeit geholfen. Ich danke allen Beteiligten in Bund und Ländern und insbesondere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, dass die dringend benötigten Corona-Hilfen bewilligt wurden und an den Flughafenstandorten in diesen Tagen zur Auszahlung kommen. Das würdigt nicht nur die Leistungen unserer Flughäfen während dieser harten Pandemie-Krise, sondern ist gleichzeitig eine Wertschätzung der bestehenden Flughafeninfrastruktur für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, so die dankenden Worte von Dr. Stefan Schulte.
Die Flughäfen haben durch ihre dauerhafte Betriebsbereitschaft bewiesen, dass sie auch in Krisenzeiten ein verlässlicher Partner für einen funktionierenden Luftverkehr sind. Mit der Umsetzung dieses Maßnahmenpakets werden den Flughäfen im Rahmen ihrer notwendigen Daseinsvorsorge die Vorhaltekosten für den ersten Lockdown von März bis Ende Juni 2020 ersetzt. Bundesministerien und Koalitionsfraktionen hatten sich darauf verständigt, dass Bund und Länder jeweils die Hälfte der zugesagten Hilfen übernehmen. Konkret handelt es sich dabei um Flughäfen, an denen der Bund ein verkehrspolitisches Interesse hat und an denen der Bund nicht beteiligt ist. Dies sind die Flughäfen Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Leipzig, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.
Darüber hinaus bekennt sich der Bund zu seiner Verantwortung für die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Köln/Bonn und München, an denen er als Gesellschafter selbst beteiligt ist. Es ist vorgesehen, diese Standorte in den Jahren 2020 und 2021 mit Eigenkapital, Zuschüssen und Darlehen zu unterstützen.
Kleinere Flughäfen unterstützt der Bund in Zusammenhang mit Flugsicherungsdienstleistungen. Beschlossen ist, einen mit Bundesmitteln geförderten zweiten Gebührenbereich für Flugplätze zu schaffen, die nicht zu denen nach § 27d Abs. 1 Luftverkehrsgesetz gehören, bei denen aber eine Flugsicherung als notwendig anerkannt wird. Bislang tragen kleinere Flughäfen die Kosten für die Flugsicherung selbst und können diese nicht immer an die Luftraumnutzer weiterreichen. Im Bundeshaushalt sind dafür 50 Mio. Euro im Jahr vorgesehen. Nachdem der Deutsche Bundestag die notwendige Änderung des Luftverkehrsgesetzes auf den Weg brachte, passierte diese auch den Bundesrat.