Berlin, 16. Januar 2019. Das Fluglärmschutzgesetz ist gemeinsam mit aktivem Schallschutz eine verlässliche Grundlage zum Schutz vor Fluglärm.
Zu dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Bericht zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes erklären der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), der Flughafenverband ADV und der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF):
Der Bericht der Bundesregierung belegt, dass mit der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007 Fortschritte und Verbesserungen beim Fluglärmschutz erreicht wurden. Damit ergibt die Evaluierung, dass mit dem Fluglärmschutzgesetz eine geeignete und verlässliche Anspruchsgrundlage für die Flughafenanwohner geschaffen wurde.
Zu der Diskussion über Lärmwerte gibt aus unserer Sicht die Evaluierung des Gesetzes keine Anhaltspunkte für eine Veränderung der Werte. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat 2017 in seiner Entscheidung einen umfassenden und angemessenen Schutz der Bevölkerung im Fluglärmschutzgesetz gesehen (Az. 9 C 1507/12.T, Az. 9 C 1497/12.T). Darüber hinaus lässt sich auch aus der neuesten Lärmwirkungsforschung keine Diskussion über Lärmwerte ableiten, wie eine von der Charité erarbeitete Bestandsaufnahme der Lärmwirkungsforschung belegt.
Der Bericht der Bundesregierung erkennt an, dass zur Verbesserung der Fluglärmsituation aber zunehmend auch technische Weiterentwicklungen und betriebliche Maßnahmen in den Blick gerieten, durch die „Lärmemissionen deutlich verringert werden“ konnten. Der Bericht erklärt: „Aus lärmschutzfachlicher Sicht besteht grundsätzliche Einigkeit darüber, dass aktiver Schallschutz [durch die Luftfahrtunternehmen] bei der Bekämpfung von Fluglärm wirksamer ist als passiver Schallschutz [der im Fluglärmschutzgesetz geregelt ist]. In den letzten Jahren sind beim aktiven Schallschutz (…) insgesamt beachtliche Fortschritte erreicht worden.“
Auch die Luftverkehrswirtschaft sieht den effektivsten Anwohnerschutz im Austausch von alten und lauten Flugzeugen durch moderne leisere Flugzeuge. Ein wichtiger zweiter Baustein zur Reduzierung der Lärmbelastung und somit zum Schutz der Bevölkerung ist die Erstattung von zum Beispiel baulichem Schallschutz. Bis 2016 gaben die Flughäfen und Fluggesellschaften 1,12 Milliarden Euro für den Schallschutz aus.