Berlin, 11.10.2016. Flughafenverband ADV fordert, die langfristige Rentabilität des neuen Flughafens nicht durch politisch motivierte Eingriffe zu gefährden – Forderungen nach Einschränkungen des Flugbetriebs in den Tagesrandzeiten sind unverantwortlich und helfen weder der Wirtschaft noch den Anwohnern. „Die Rentabilität eines Flughafens hängt entscheidend von seinen Flugbewegungen ab. Es ist höchste Zeit, dass die Politik in Berlin und Brandenburg diese wirtschaftlichen Notwendigkeiten im Blick hat. Fakt ist, dass die Berliner Flughäfen deutschlandweit das stärkste Passagierwachstum verzeichnen. Wer jetzt eine signifikante Einschränkung des Flugbetriebes fordert, beeinträchtigt die Wirtschaftlichkeit des Flughafens. Airlines sind wie scheue Rehe. Sie flüchten so schnell wie sie gekommen sind – insbesondere dann, wenn die künftigen Betriebsgrundlagen entfallen und sie die geplanten täglichen Umläufe nicht mehr abfliegen können. Politik sollte sich nicht durch Wankelmütigkeit auszeichnen, sondern muss langfristige und reale Rahmenbedingungen schaffen. Ebenfalls raten wir dringend davon ab, höchstrichterlich bestätigte Rechtsgrundlagen in Frage zu stellen“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel zu aktuellen Überlegungen von Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke über neue Nachtflugregelungen am Flughafen BER.
„Fluglärm ist für die deutschen Flughäfen das Umweltthema Nr. 1. Wir arbeiten intensiv daran, die Anwohner vor Fluglärm zu schützen und den Lärm an den Standorten weiter zu verringern. Dabei setzen die Flughäfen auf den aktiven und passiven Schallschutz. Den Einsatz moderner Flugzeuge unterstützen die Flughafenbetreiber durch eine intelligente Weiterentwicklung der lärmabhängigen Flughafenentgelte“, erläutert Ralph Beisel.
Auch weitere Initiativen zum Lärmschutz unterstützten die deutschen Flughäfen, so etwa bei optimierten Anflugverfahren und der Flugroutenplanung. Dadurch schaffen wir eine Entlastung für die Bevölkerung und stützen den Wirtschaftsstandort. Insgesamt wurde das Schutzniveau durch die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahre 2007 gerade beim Schutz vor Fluglärm in der Nacht deutlich erhöht. Gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene gelten die schärfsten Vorgaben für den Lärmschutz rund um die Flughäfen.
Die Europäische Kommission hat den drei Anteilseignern der Flughafengesellschaft Berlin Brandburg GmbH* das Erfordernis eines wirtschaftlichen Betriebes bei den Beihilfeprüfungen ins Stammbuch geschrieben. „Weiter eingeschränkte Betriebszeiten sind nicht Teil der wirtschaftlichen Analyse der Kommission und würden der Werthaltigkeit in unverantwortlicher Weise schaden. Dadurch läuft die Politik Gefahr, am Ende den Steuerzahler zur Kasse zu bitten“, so Beisel abschließend.
* Berlin, Brandenburg und Bund