Berlin, 14. Juli 2020. Die Verkehrszahlen der deutschen Flughäfen zeigen den beispiellosen Einbruch der Luftfahrt. Eine schnelle Erholung ist nicht zu erwarten. Nach wie vor starten und landen nur ein Bruchteil der üblichen Anzahl an Flugzeugen. „Trotz der Lockerung der Reisewarnungen verharren aktuell die Passagierzahlen mit minus 85 Prozent am Boden. Rund 80 Prozent der Mitarbeiter sind in Kurzarbeit. Es droht der Wegfall zehntausender Arbeitsplätze bei Flughäfen und den Airport-Dienstleistern. Es herrscht Alarmstufe Rot für die Beschäftigten im Luftverkehr“, erklärt Ralph Beisel, ADV-Hauptgeschäftsführer.
Flughafenverband fordert die Verlängerung der Kurzarbeit bis 2022
Ralph Beisel kommentiert die Situation: „Die Flughäfen erwarten bestenfalls 2023 eine Rückkehr auf das Vorkrisenniveau. Deshalb ist die Verlängerung der Kurzarbeit bis 2022 alternativlos. Die Unternehmen versuchen, alle geeigneten Maßnahmen umzusetzen, um qualifizierte Beschäftigung bei den Flughafenunternehmen und bei den Dienstleistern im Luftverkehr zu erhalten. Aber ohne verlängerte Kurzarbeit droht ein beispielloser Verlust von Arbeitsplätzen“. Bei den deutschen Flughäfen und den angeschlossenen Unternehmen und Dienstleistern arbeiten 180.000 Mitarbeiter.
Aktuell darf nach den geltenden Gesetzen Unternehmen Kurzarbeit nur für zwölf Monate gewährt werden. Eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist für die unverschuldet in Not geratenen Flughäfen und ihre Mitarbeiter essenziell. Um möglichst viele wettbewerbsfähige Arbeitsplätze auch in Zukunft zu sichern, sind Bund und Länder dringender denn je aufgerufen, ihrer Gesamtverantwortung für den Luftverkehr in Deutschland gerecht zu werden.