ADV-Erklärung: Verabschiedung des Klimaschutzpaketes: Fehlsteuerungen vermeiden – nur leistungsfähige Flughäfen können Klimaziele erreichen

Ldowanie o zachodzie

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Ber­lin, 15. Novem­ber 2019. Die Flug­hä­fen und der Luft­ver­kehr ins­ge­samt haben nicht nur eine her­aus­ra­gende wirt­schaft­li­che Bedeu­tung, son­dern auch eine hohe kli­ma­po­li­ti­sche Ver­ant­wor­tung. Die Flug­hä­fen sind längst Vor­rei­ter­rolle beim Kli­ma­schutz und ste­hen zu den Pari­ser Kli­ma­schutz­zie­len: Flug­hä­fen sind nach­hal­tige und zuver­läs­sige Wirt­schafts­mo­to­ren. Von 2010 bis 2018 haben die ADV-Airports ihre CO2-Emissionen pro Pas­sa­gier um 42 % ver­rin­gert. Bis 2050 sol­len die CO2-Emissionen sogar auf Netto Null run­ter­ge­fah­ren wer­den.

Neben tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen und Ein­spa­run­gen kommt es auf den ver­stärk­ten Ein­satz rege­ne­ra­ti­ver Treib­stoffe an. Um den Luft­ver­kehr zukunfts­fä­hig zu machen, muss der Pro­duk­ti­ons­hoch­lauf von kli­ma­neu­tra­len, syn­the­ti­schen Kraft­stof­fen ange­gan­gen wer­den.

ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel erklärt zum heute beschlos­se­nen Kli­ma­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung:

Nur leis­tungs­fä­hige Flug­hä­fen kön­nen ihre Kli­ma­schutz­pro­gramme an den Stand­or­ten stem­men. Die deut­schen Flug­hä­fen haben sich auf einen ehr­gei­zi­gen CO2-Reduktionspfad ver­pflich­tet, der zu Null-Emissionen führt. Wett­be­werbs­ver­zer­rende Allein­gänge durch Steu­er­er­hö­hun­gen füh­ren in die fal­sche Rich­tung. Mit der Luft­ver­kehr­steu­er­er­hö­hung wer­den keine Flüge ver­mie­den, son­dern nur zu ande­ren Flug­hä­fen in Europa ver­la­gert.

Und wei­ter: “Die EU hat beim Kli­ma­schutz eine Schlüs­sel­rolle. Wir brau­chen kein natio­na­les Instru­men­ta­rium, um den Luft­ver­kehr zu schä­di­gen, son­dern ein stim­mi­ges euro­päi­sches Regel­werk zur För­de­rung einer nach­hal­ti­gen Mobi­li­tät mit Zukunft.”

ADV-PM 25 2019 Ver­ab­schie­dung des Kli­ma­schutz­pa­ke­tes