Kraftanstrengung für eine resiliente und leistungsstarke Flughafen-Infrastruktur

Euroscheine

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Ber­lin, 06. März 2025. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV begrüßt die geplante Ein­rich­tung eines Son­der­ver­mö­gens in Höhe von 500 Mil­li­ar­den Euro für die Moder­ni­sie­rung und den Aus­bau der Infra­struk­tur in Deutsch­land. Diese Inves­ti­tio­nen sind ein ent­schei­den­der Schritt, um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Wider­stands­fä­hig­keit unse­res Lan­des zu stär­ken.

Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Diese Ent­schei­dung von CDU/CSU und SPD ist nicht nur his­to­risch, son­dern auch uner­läss­lich – für unse­ren Indus­trie­stand­ort sowie für ein geo­po­li­tisch resi­li­en­tes Deutsch­land und Europa. In der ange­spann­ten Lage spie­len Flug­hä­fen eine zen­trale Rolle, indem sie für huma­ni­täre Hilfe sowie für den Trans­port von drin­gend benö­tig­ten Gütern zur Ver­fü­gung ste­hen. Gleich­zei­tig sind Flug­hä­fen poten­zi­elle Ziele für Ter­ror­an­schläge und müs­sen beson­ders geschützt wer­den.“ Die ADV for­dert, dass auch Inves­ti­tio­nen für die Flug­ha­fen­in­fra­struk­tur aus dem Son­der­ver­mö­gen finan­ziert wer­den. Dies gilt in beson­de­rem für Maß­nah­men zur Erhö­hung der Kri­sen­fes­tig­keit, Resi­li­enz und Sicher­heit sowie zur Sicher­stel­lung der Betriebs­be­reit­schaft der Flug­hä­fen als kri­ti­sche Infra­struk­tur. Flug­hä­fen müs­sen Inves­ti­tio­nen täti­gen, die sowohl eine zivile als auch im Krisen- bzw. V-Fall eine mili­tä­ri­sche Nut­zung ermög­li­chen.“

Die ADV-Flughäfen wer­den in den kom­men­den Wochen ihren Inves­ti­ti­ons­be­darf genau unter die­sen neuen Vor­zei­chen über­prü­fen. Denk­bare Bei­spiele für eine Kos­ten­über­nahme aus dem Infra­struk­tur­son­der­ver­mö­gen:

  1. Sicher­stel­lung der Betriebs­fä­hig­keit: Absi­che­rung der Nutz­bar­keit der zivi­len Flug­hä­fen für die mili­tä­ri­sche Logis­tik. Dazu zählt die Sanie­rung bzw. die Erwei­te­rung von Flug­be­triebs­flä­chen, von Fracht- und Logis­tik­ein­rich­tun­gen sowie von IT- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­te­men und Cyber­se­cu­rity. 
  2. Ertüch­ti­gung der Sicher­heits­in­fra­struk­tur: Zusätz­li­che Schutz­maß­nah­men des Flug­ha­fen­ge­län­den aus Grün­den der natio­na­len Gefah­ren­ab­wehr und des Schut­zes vor Ter­ror­an­schlä­gen. Kos­ten­be­tei­li­gung des Bun­des an den Luft­si­cher­heits­ge­büh­ren.
  3. Droh­nen­de­tek­tion und –abwehr: Imple­men­tie­rung fort­schritt­li­cher Tech­no­lo­gien zur Erken­nung und Abwehr von Droh­nen, die den Flug­ver­kehr stö­ren oder gefähr­den könn­ten.
  4. Flug­si­che­rung: Kos­ten­über­nahme des Bun­des für die Bereit­stel­lung einer Grund­aus­stat­tung der Flug­si­che­rung an den inter­na­tio­na­len Ver­kehrs­flug­hä­fen.
  5. Anbin­dung an die Bahn­in­fra­struk­tur: Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­an­bin­dung der Flug­hä­fen an das Schie­nen­netz, um den schnel­len Fracht- und Güter­trans­port zu ermög­li­chen.

Abbau von Büro­kra­tie bei Bestel­lung und Geneh­mi­gung
Neben einem Geld­se­gen braucht Deutsch­land Tempo bei Refor­men. Not­wen­dige Inves­ti­tio­nen in die kri­ti­sche Infra­struk­tur müs­sen schnell getä­tigt wer­den und dür­fen nicht durch euro­päi­sches Ver­ga­be­recht ver­zö­gert wer­den. „Es müs­sen büro­kra­ti­sche Hür­den abge­baut, Regu­lie­run­gen begrenzt, Pla­nun­gen beschleu­nigt und Wachs­tums­hemm­nisse besei­tigt wer­den, damit die Inves­ti­tio­nen auch dort ankom­men, wo sie gebraucht wer­den“, so Bei­sel abschlie­ßend.

04 2025 Kraft­an­stren­gung für eine resi­li­ente und leis­tungs­starke Flughafen-Infrastruktur