Flughafenverband ADV warnt vor den Auswirkungen hoher Tarifabschlüsse im TVöD „Keine Frage des Wollens, sondern des Könnens“

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Ber­lin, 12. Februar 2025. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV äußert sich besorgt ange­sichts der bevor­ste­hen­den Tarif­ver­hand­lun­gen für den öffent­li­chen Dienst (TVöD). Ein wei­te­rer hoher Tarif­ab­schluss hätte unab­seh­bare Fol­gen für die deut­schen Flug­hä­fen. In Folge des schwa­chen Ver­kehrs­wachs­tums nach der Covid-19-Pandemie schrei­ben die über­wie­gende Mehr­heit der Flug­hä­fen wei­ter­hin Ver­luste. 2023 konn­ten ledig­lich 6 von 23 Flug­hä­fen ein posi­ti­ves Jah­res­er­geb­nis erzie­len. ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel legt dar: „Die Zahl zeigt, wie fra­gil die finan­zi­elle Situa­tion vie­ler Flug­hä­fen ist. Gemes­sen an den Pas­sa­gier­zah­len liegt der deut­sche Luft­ver­kehr in sei­ner Ent­wick­lung hin­ter dem Jahr 2013. In einer Zeit, in der immer mehr Air­lines auf­grund der hohen regu­la­ti­ven Steu­ern und Abga­ben einen gro­ßen Bogen um deut­sche Stand­orte machen, sind die Mög­lich­kei­ten begrenzt, die rasant stei­gen­den Per­so­nal­kos­ten durch eine Anhe­bung der Flug­ha­fen­ent­gelte aus­zu­glei­chen.“

Belas­tungs­grenze erreicht
Nicht zuletzt auf­grund der zurück­lie­gen­den Tarif­stei­ge­run­gen, ist der Anteil der Per­so­nal­kos­ten seit dem Ende der Corona-Pandemie um 20 Pro­zent ange­stie­gen. Die Gewerk­schafts­for­de­run­gen wür­den die Per­so­nal­kos­ten im Schnitt dau­er­haft um 11 Pro­zent erhö­hen. Wei­tere Belas­tun­gen durch einen hohen Tarif­ab­schluss wür­den die Flug­hä­fen in eine noch schwie­ri­gere Posi­tion brin­gen. „Wir erle­ben Kos­ten­stei­ge­run­gen auf fast allen Ebe­nen. Es ist also keine Frage des Wol­lens, son­dern des Kön­nens“, sagt Ralph Bei­sel.

Appell an die Ver­hand­lungs­part­ner
Der Flug­ha­fen­ver­band ADV appel­liert daher an die Ver­ei­ni­gung der kom­mu­na­len Arbeit­ge­ber­ver­bände (VKA), als Ver­hand­lungs­füh­rer auf Arbeit­ge­ber­seite, und an die Gewerk­schaf­ten, einen aus­ge­wo­ge­nen Tarif­ab­schluss anzu­stre­ben, der sowohl die berech­tig­ten Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten als auch den wirt­schaft­li­chen Rea­li­tä­ten der Flug­hä­fen gerecht wird. Für den Fall, dass es zu kei­ner Eini­gung in den Ver­hand­lungs­run­den kom­men sollte, for­dert der ADV-Hauptgeschäftsführer einen fai­ren und ver­hält­nis­mä­ßi­gen Arbeits­kampf mit ent­spre­chen­den Not­dienst­ver­ein­ba­run­gen. An die Gewerk­schaf­ten rich­tet er den Appell, vor Streik­be­ginn eine Min­dest­warn­zeit ein­zu­hal­ten: „Eine Min­dest­warn­zeit von 48 Stun­den vor einem Streik gebie­tet der Respekt vor dem Rei­sen­den, der mit sei­nen Tickets den Luft­ver­kehr finan­ziert.“

02 2025 Aus­wir­kun­gen hoher Tarif­ab­schlüsse im TVöD Keine Frage des Wol­lens son­dern des Kön­nens