ADV: Flughäfen erholen sich nur langsam – Wegfall tausender Arbeitsplätze durch Kurzarbeit begrenzen

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Ber­lin, 14. Juli 2020. Die Ver­kehrs­zah­len der deut­schen Flug­hä­fen zei­gen den bei­spiel­lo­sen Ein­bruch der Luft­fahrt. Eine schnelle Erho­lung ist nicht zu erwar­ten. Nach wie vor star­ten und lan­den nur ein Bruch­teil der übli­chen Anzahl an Flug­zeu­gen. „Trotz der Locke­rung der Rei­se­war­nun­gen ver­har­ren aktu­ell die Pas­sa­gier­zah­len mit minus 85 Pro­zent am Boden. Rund 80 Pro­zent der Mit­ar­bei­ter sind in Kurz­ar­beit. Es droht der Weg­fall zehn­tau­sen­der Arbeits­plätze bei Flug­hä­fen und den Airport-Dienstleistern. Es herrscht Alarm­stufe Rot für die Beschäf­tig­ten im Luft­ver­kehr“, erklärt Ralph Bei­sel, ADV-Hauptgeschäftsführer.

Flug­ha­fen­ver­band for­dert die Ver­län­ge­rung der Kurz­ar­beit bis 2022

Ralph Bei­sel kom­men­tiert die Situa­tion: „Die Flug­hä­fen erwar­ten bes­ten­falls 2023 eine Rück­kehr auf das Vor­kri­sen­ni­veau. Des­halb ist die Ver­län­ge­rung der Kurz­ar­beit bis 2022 alter­na­tiv­los. Die Unter­neh­men ver­su­chen, alle geeig­ne­ten Maß­nah­men umzu­set­zen, um qua­li­fi­zierte Beschäf­ti­gung bei den Flug­ha­fen­un­ter­neh­men und bei den Dienst­leis­tern im Luft­ver­kehr zu erhal­ten. Aber ohne ver­län­gerte Kurz­ar­beit droht ein bei­spiel­lo­ser Ver­lust von Arbeits­plät­zen“. Bei den deut­schen Flug­hä­fen und den ange­schlos­se­nen Unter­neh­men und Dienst­leis­tern arbei­ten 180.000 Mit­ar­bei­ter.

Aktu­ell darf nach den gel­ten­den Geset­zen Unter­neh­men Kurz­ar­beit nur für zwölf Monate gewährt wer­den. Eine Ver­län­ge­rung der Bezugs­dauer des Kurz­ar­bei­ter­gel­des ist für die unver­schul­det in Not gera­te­nen Flug­hä­fen und ihre Mit­ar­bei­ter essen­zi­ell. Um mög­lichst viele wett­be­werbs­fä­hige Arbeits­plätze auch in Zukunft zu sichern, sind Bund und Län­der drin­gen­der denn je auf­ge­ru­fen, ihrer Gesamt­ver­ant­wor­tung für den Luft­ver­kehr in Deutsch­land gerecht zu wer­den.

ADV-PM 16 2020 ADV Flug­hä­fen erho­len sich nur lang­sam – Weg­fall tau­sen­der Arbeits­plätze durch Kurz­ar­beit begren­zen