Gesundheitsschutz unter COVID-19 Bedingungen – Europas Flughäfen verpflichten sich gegenüber Reisenden und Politik | Forderung nach Aufhebung der Reisebeschränkungen

© kasarp_stock.adobe

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Ber­lin, 15. Juni 2020. Am heu­ti­gen Tag wer­den die Rei­se­be­schrän­kun­gen zwi­schen den meis­ten Mit­glied­staa­ten der EU auf­ge­ho­ben. Ein guter Grund für den euro­päi­schen Flug­ha­fen­ver­band ACI, zwei weg­wei­sende Doku­mente zu ver­öf­fent­li­chen. Darin ent­hal­ten sind 10 Selbst­ver­pflich­tun­gen der Flug­hä­fen gegen­über Pas­sa­gie­ren, Gemein­schaf­ten und Behör­den sowie 10 Emp­feh­lun­gen an natio­nale Behör­den und euro­päi­sche Insti­tu­tio­nen. Die Selbst­ver­pflich­tung wurde in enger Zusam­men­ar­beit mit den natio­na­len Flug­ha­fen­ver­bän­den Deutsch­lands (ADV), Frank­reichs (UAF & FA), Ita­li­ens (Ass­ae­ro­porti), Rumä­ni­ens (RAA) und Groß­bri­tan­ni­ens (AOA) erar­bei­tet.

Ziel ist, in Zei­ten von COVID-19 das Ver­trauen für ein siche­res Rei­sen im Luft­ver­kehr zu schaf­fen und das Rei­sen wie­der ein Stück mehr in die Nor­ma­li­tät zu füh­ren. Dazu gehört auch, die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung und die Kon­nek­ti­vi­tät von Regio­nen zu erhal­ten. Flug­hä­fen sind dabei ein unver­zicht­ba­res und nicht weg­zu­den­ken­des Bin­de­glied. Diese Selbst­ver­pflich­tun­gen und Emp­feh­lun­gen der euro­päi­schen Flug­hä­fen sind das Ergeb­nis einer inten­si­ven und engen Zusam­men­ar­beit mit den zustän­di­gen Behör­den auf euro­päi­scher und natio­na­ler Ebene.

Der Appell des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV rich­tet sich an die poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­ger auf natio­na­ler und euro­päi­scher Ebene. „Die Flug­hä­fen in Europa und Deutsch­land sind für die Wie­der­auf­nahme des Luft­ver­kehrs start­klar. Alle Rei­sen­den sol­len wis­sen, dass sie kei­nem höhe­ren Anste­ckungs­ri­siko aus­ge­setzt sind als in jedem Nah­ver­kehrs­zug. Im nächs­ten Schritt müs­sen die inter­na­tio­na­len Rei­se­war­nun­gen über­prüft wer­den. Rei­sen zwi­schen Deutsch­land und Nicht-EU-Staaten soll­ten dort wie­der mög­lich sein, wo das Infek­ti­ons­ge­sche­hen und die gesund­heit­li­chen Bedin­gun­gen in Ord­nung sind,” so Ralph Bei­sel, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV.

Die ver­öf­fent­lich­ten Doku­mente mit den 10 Ver­pflich­tun­gen und 10 Emp­feh­lun­gen sind die­ser Pres­se­mit­tei­lung als Anlage (ADV-Übersetzung des eng­li­schen Ori­gi­nal­tex­tes von ACI-Europe) bei­ge­fügt.

ADV-PM 12 2020 Gesund­heits­schutz unter COVID-19 Bedin­gun­gen – ADV Flug­hä­fen ver­pflich­ten sich

10 ACI EMPFEHLUNGEN

10 ACI Ver­pflich­tun­gen