Berlin, 22. Januar 2020. Die Entwicklung und Verbreitung der neuartigen Lungenkrankheit aus China – das Coronavirus – wird auch in Deutschland mit höchster Aufmerksamkeit beobachtet. Die Situation einer möglichen Einschleppungsgefahr hierzulande wird durch die zuständigen Behörden fortlaufend neu bewertet. An den deutschen Flughäfen gibt es für den Ernstfall detaillierte Notfallpläne mit klaren Prozessabläufen. Die erforderlichen medizinischen Kapazitäten stehen bereit. Grundlage für die Weiterentwicklung dieser Notfallpläne sind Erkenntnisse und Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation.
Für die derzeitige Lungenkrankheit aus China wurden von der WHO, dem Auswärtigen Amt oder dem Robert-Koch-Institut als zuständige Organe bislang keine Reisebeschränkungen erlassen. Die deutschen Flughäfen sind für den Umgang mit Verdachtsfällen des Coronavirus vorbereitet und stehen mit den zuständigen Behörden in engem Kontakt.
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehen für Deutschland fünf Flughäfen vor, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit so genannte Kernkapazitäten vorhalten müssen. Im Falle der Ankunft eines Passagierflugzeuges, das einen Verdachtsfall an Bord hat, würde die betreffende Maschine zu einem dieser Flughäfen umgeleitet. In Deutschland zählen dazu Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin.
Grundsätzlich sind die Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen. Notfallpläne für den Umgang mit gefährlichen Infektionen auf deutschen Flughäfen existieren seit Jahren und haben sich in der Vergangenheit bewährt. „Dass die Prozessketten zuverlässig funktionieren, haben die Flughäfen bewiesen – so etwa 2003 bei SARS, 2006 bei einem Fall von Lassafieber oder 2009 im Zuge der Ausbreitung der Schweinegrippe“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.