Berlin, 07. November 2017. Deutsche Flughäfen verlangen von der Politik Planungssicherheit und faire Rahmenbedingungen im europäischen Standortwettbewerb!
Der Flughafenverband ADV begrüßt, dass die Einführung einer Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt im Dialog mit der Luftverkehrswirtschaft erarbeitet wurde. Gleichzeit bekräftigt der Verband seine Kritik am Hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. Alle Versuche, mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen eine rechtsverbindliche Planfeststellungsgenehmigung aufzubrechen, beeinträchtigen den Flughafenstandort Frankfurt im europäischen Wettbewerb.
Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Das langfristige Wachstumsziel von 701.000 Flugbewegungen pro Jahr in Frankfurt muss Bestand haben. Wer jetzt die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 verschärfen möchte, geht eindeutig einen Schritt zu weit.“
Als Rückgrat der Exportnation Deutschland sind die Flughäfen mehr denn je auf verlässliche Rahmenbedingungen anwiesen, die ein gesundes Wachstum ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sind der Bund und die Länder in der Pflicht, Planungssicherheit für die Wirtschaft und Vertrauen in den Rechtsstaat zu schaffen.
Die deutschen Flughäfen werben stattdessen für einen gemeinsamen Weg von Politik, Anwohnern und Luftverkehrswirtschaft zur Reduzierung von Fluglärms. Der wirksamste Lärmschutz beginnt an der Quelle – dem Flugzeug. Hier setzen die deutschen Flughäfen erfolgreich auf lärmabhängige Entgelte. Der Einsatz von immer leiseren und sauberen Flugzeugen wird wirksam gefördert – besonders erfolgreich am Frankfurter Flughafen.
Das Luftverkehrskonzept des Bundesverkehrsministeriums macht die richtigen Vorschläge und sollte Vorlage für die nächste Bundesregierung sein. Dazu gehört auch, wettbewerbsverzerrende Kosten in der Luftsicherheit sowie fiskalische Belastungen, wie die Luftverkehrssteuer, abzuschaffen“, betont Beisel. Die deutschen Flughäfen wünschen sich ein klares Bekenntnis für eine nachhaltige und wirtschaftliche Entwicklung der Flughäfen in Deutschland.
Der Flughafenverband ADV hat Anfang dieses Jahres ein Gutachten zu Rechtsfragen bei der Einführung einer „Lärmobergrenze“ an Flughäfen vorgelegt. Das Gutachten stellt unzweifelhaft fest, dass Eingriffe in bestandskräftige Genehmigungen nur unter besonderen Voraussetzungen möglich sind. Solche Voraussetzungen sind im Rahmen des aktuellen Flugbetriebs in Deutschland nicht gegeben.
ADV-PM 20 2017 Lärmobergrenze darf Wachstumsziele nicht begrenzen