In bilateralen Luftverkehrsverhandlungen vereinbart das Bundesverkehrsministerium mit Drittstaaten die Verkehrsrechte für deutsche und ausländische Fluggesellschaften im bilateralen Nachbarschaftsverkehr. Vertreter der Luftverkehrsbranche sind als Observer Mitglied der Verhandlungsdelegationen. In den Verhandlungen werden u.a. Vereinbarungen über die Zahl der wöchentlichen Flüge (Frequenzen), der in beiden Staaten anzufliegenden Flughäfen (Einflugpunkte) sowie weitere Einzelheiten im bilateralen Luftverkehrsverhältnis geregelt. Diese Verkehrsrechte bilden die rechtsstaatliche Basis für die Durchführung internationaler Verkehre an den deutschen Flughäfen.
Um in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen zu entwickeln, verhandelt die EU-Kommission – auf Mandatsbasis ihrer Mitgliedstaaten – umfassende oder horizontale Abkommen mit Drittstaaten.
Die ADV vertritt in den Luftverkehrsverhandlungen die Interessen der deutschen Flughäfen. Grundverständnis der ADV und ihrer Flughäfen ist eine liberale Marktentwicklung, mit einer nachfragegerechten Anpassung und Weiterentwicklung der verkehrsrechtlichen Vereinbarungen. Flughäfen als strategische Punktinfrastrukturen sind durch ihre Konnektivität von Bedeutung. Die Anbindung zu Zielen in Europa und in der Welt ist der entscheidende Nutzenbeitrag der Flughäfen für unser Land. Luftverkehrsabkommen mit Non-EU-Staaten müssen mit der Zielsetzung der Marktöffnung geführt werden. Generell gilt, Marktabschottungen sind kein nutzbringender Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit für die Luftverkehrsbranche.