Kein anderer Verkehrsträger unterliegt so hohen Sicherheitsanforderungen wie der Luftverkehr. Die Umsetzung des hochkomplexen europäischen und nationalen Regulierungsrahmens ist mit großem personellen und technischen Aufwand verbunden. Die Kosten der Gefahrenabwehr im Luftverkehr steigen seit Jahren. Eine Normalisierung oder gar Umkehr dieser Entwicklung ist nicht in Sicht.
Luftsicherheitskosten sind zu einer enormen Belastung für die gesamte Luftverkehrsbranche geworden. Zwischen 2010 und 2020 sind die Kosten für Luftsicherheit an den deutschen Flughäfen um 90 % gestiegen. Die Kosten für Passagier- und Gepäckkontrollen in Verantwortung des Bundes bzw. der Länder sind dabei doppelt so stark gestiegen wie die Kosten für Eigensicherungsmaßnahmen der Flughafenbetreiber.
Die genauere Betrachtung zeigt, dass die Treiber dieser Entwicklung in zwei Bereichen auszumachen sind.
Zum einen verlangen die steigenden Sicherheitsanforderungen immer mehr und komplexere Kontrolltechnik. Deren Beschaffung und Betrieb verursacht besonders dann eine große Kostensteigerung, wenn zuvor eingesetzte Technik noch nicht ihre vorgesehene Betriebsdauer erreicht hatte.
Zum anderen sind die Personalkosten massiv gestiegen. Über den Zeitraum von zehn Jahren haben die Tarifabschlüsse in der Luftsicherheit zu einem durchschnittlichen Lohnzuwachs von 60 % geführt.
Die Aufwendungen der Behörden für die Passagier- und Gepäckkontrollen werden über die Luftsicherheitsgebühr refinanziert. Diese darf als Gebühr keinen Gewinn erzielen, sondern nur die entstandenen Aufwendungen ersetzen.
Das Bundesministerium des Innern bzw. die Luftsicherheitsbehörden der Länder legen die Höhe der Luftsicherheitsgebühren standortspezifisch auf Basis der Luftsicherheitsgebührenverordnung fest.
Die Flughäfen tragen die Kosten für die Erfüllung ihrer Eigensicherungspflichten jeweils selbst. Die teilweise Refinanzierung dieses Aufwands erfolgt durch ein Luftsicherheitsentgelt. Im Standortwettbewerb um Linienflugangebote gelingt es vielfach jedoch nicht, den gesamten Aufwand auf die Nutzer umzulegen.
Basierend auf den gemeldeten Passagierzahlen der Fluggesellschaften werden von der Luftsicherheitsbehörde die Gebührenbescheide erstellt bzw. vom Flughafen das Entgelt erhoben.
Die Fluggesellschaften haben die Möglichkeit, Gebühren und Entgelte auf die Passagiere umzulegen und als Teil des Ticketpreises auszuweisen.
Die Abwehr gegen die zivile Luftfahrt gerichteter Bedrohungen und Anschläge ist eine Kernaufgabe des Staates. Der Staat hat aus seinen Haushaltsmitteln den dafür notwendigen Aufwand zumindest anteilig zu erbringen. Der Flughafenverband ADV spricht sich für eine gleichmäßige Absenkung der Luftsicherheitskosten an allen Standorten in Bundes- und Landesverantwortung aus.