Am 20. Februar 2013 sind die Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften von der EU-Kommission verabschiedet worden. Diese sind am 04. April 2014 europaweit in Kraft getreten und haben vorangehende Regelungen aus dem Jahr 2005 abgelöst.
Beihilfen, d.h. staatliche Zuschüsse sind demnach für den Neu- oder Ausbau von Flughafeninfrastruktur (Investitionsbeihilfen) oder den Betrieb von Flughafeninfrastruktur (Betriebsbeihilfen) möglich. Beihilfen betreffen dabei nur die wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Flughafens und sind i.d.R. nur für Flughäfen mit weniger als 3.000.000 Passagierbewegungen zulässig. In Einzelfällen sind Investitionsbeihilfen aber auch darüber hinaus möglich. Betriebsbeihilfen sind nun für einen Übergangszeitraum bis einschließlich 2027 zulässig. Investitionsbeihilfen sind zeitlich unbefristet möglich.
Die EU-Kommission hat erneut eine Evaluation der EU-Beihilfe-Leitlinien gestartet. Im Rahmen der Evaluation soll geprüft werden, ob die beihilferechtlichen Vorschriften überarbeitet werden müssen. Die ADV setzt sich in Brüssel für eine Überarbeitung der Leitlinien ein, um vor dem Hintergrund der aktuellen Markt- und Wettbewerbssituation Verbesserungen für kleine Flughäfen zu erzielen.