Berlin, 27. April 2016. Fluglärmschutz ist für die ADV-Flughäfen nach wie vor das Umweltthema Nr. 1. Dabei setzen die Flughäfen auf den aktiven und passiven Schallschutz. Die Debatte ist wichtig, doch sie bedarf einer Einordung. Die gesundheitlichen Risiken durch Fluglärm fielen geringer aus, als bisher angenommen. Dies zeigt die umfangreichste Untersuchung zum Thema Lärm „NORAH“ (Noise-Related Annoyance, Cognition and Health) aus dem Jahr 2015. Die in der Lärmwirkungsstudie erfasste Belästigung durch Fluglärm war nur in geringem Maß vom Lärmpegel und damit von der Anzahl der Flugbewegungen abhängig. Die Untersuchung hat darauf hingewiesen, dass subjektive Faktoren, wie die persönliche Einstellung zur Lärmquelle, von Bedeutung ist.
„Trotz der bereits erzielten Erfolge, werden die Flughafenbetreiber ihr hohes Engagement beim Lärmschutz unvermindert fortsetzen. Die deutschen Flughäfen setzen insbesondere auf die Anreizwirkung der lärmabhängigen Entgelte. Diese sollen die Umrüstung der Airlines auf immer leisere und umweltschonendere Flugzeuge belohnen. Der wirksamste Beitrag für einen verbesserten Schutz der Bevölkerung sind moderne, leisere Flugzeuge. Den Anteil der lärmabhängigen Entgelte haben die Flughäfen in den letzten drei Jahren verdoppelt“, erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV.
Jede neue Triebwerksgeneration hat den Lärm bisher stark reduzieren können. Dies ist auch weiterhin das Ziel. Die neuen Flugzeuggenerationen A 320neo, A350 und A380, Boeing 747–8 und Boeing 787 helfen, die Lärmemissionen weiter zu senken. Die Flughäfen fordern die Bundesregierung auf, die Branche bei ihren Bemühungen finanziell zu fördern: „Der wirksamste Lärmschutz setzt an der Quelle an. Hierfür brauchen die Airlines die nötigen Mittel zur Modernisierung ihrer Flotte. Hier sollte die Bundesregierung ansetzen und Innovationen, durch die Abschaffung fiskalischer Belastungen oder Bereitstellung staatlicher Förderprogramme, vorantreiben. Dadurch stünden dringend benötigte Finanzmittel für leisere und verbrauchsarme Flugzeuge bereit“, so Ralph Beisel.
Die Anzahl der von Fluglärm belasteten Personen (mehr als 55 dB(A)) – die nach der europäischen Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre ermittelt wird – liegt bei 738.000. Im Vergleich der Verkehrsträger liegt die Anzahl von Fluglärm belasteter Personen damit deutlich niedriger als die Anzahl der von Straßenlärm (rund 10,2 Mio.) oder von Schienenlärm (rund 8,2 Mio.) belasteten Personen.
Das Schutzniveau vor Fluglärm ist durch die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahre 2007 deutlich erhöht worden. Gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene gelten die schärfsten Vorgaben für den Lärmschutz rund um die Flughäfen. Neben dem Umwelt- und Fluglärmschutz ist für die deutschen Flughäfen vor allem der Dialog mit den betroffenen Anwohnern entscheidend.