GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG: Bundespolizei und Flughafenverband ADV zu Gefahren durch Pokemon Go!

Young woman playing Pokemon GO indoor at shopping center, using smart phone. Girl play the popular smartphone game - catching pokemon in hypermarket mall

© olehs­lep­chenko

Ber­lin, 15. August 2016. Poke­mon Go! ist eine neue Spie­le­ent­wick­lung, die nach Ame­rika und Aus­tra­lien mitt­ler­weile auch in Deutsch­land ange­kom­men ist. Nut­zer haben sich das Spiel bereits auf ihre Smart­pho­nes gela­den und sind bun­des­weit auf der Suche nach den Pokemon-Figuren.

Eine Nut­zung an bzw. auf Flug­hä­fen – außer­halb des öffent­li­chen Bereichs – kann beson­dere Gefah­ren und Risi­ken mit sich brin­gen. sexe­date. Soge­nannte Pokemon-Stopps hin­ter der Sicher­heits­kon­trolle soll­ten durch den Betrei­ber gelöscht wer­den, um Unfälle zu ver­mei­den.

In Flug­hä­fen sind Sicher­heits­be­rei­che ein­ge­rich­tet, die nur mit einem Flug­ti­cket oder Flug­ha­fen­aus­weis über die Luft­si­cher­heits­kon­troll­stel­len betre­ten wer­den dür­fen. Das Pas­sie­ren der Kon­trolle ohne Berech­ti­gung, ein Umge­hen der Kon­troll­stel­len oder das Öff­nen von Flucht­tü­ren kann weit­rei­chende poli­zei­li­che Maß­nah­men und ggf. zivile Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen zur Folge haben. Glei­ches gilt für die Wege von und zum Luft­fahr­zeug. Hier sind aus poli­zei­li­chen und betrieb­li­chen Sicher­heits­grün­den nur die vor­ge­ge­be­nen Wegestre­cken ohne Ver­zö­ge­rung zu benut­zen.

ADV-PM 23 2016 Bun­des­po­li­zei + ADV zu Poke­mon Go!