Bürger- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutsch­land braucht für eine starke und wett­be­werbs­fä­hige Wirt­schaft eine leis­tungs­fä­hige Infra­struk­tur. Dazu gehört der Aus­bau und die Wei­ter­ent­wick­lung an den Brenn­punk­ten des Bedarfs – auch im Luft­ver­kehr. Grund­lage dafür ist ein brei­ter Kon­sens über die Not­wen­dig­keit und Umset­zungs­mo­da­li­tä­ten der ent­spre­chen­den Infra­struk­tur­pro­jekte.

Die Dis­kus­sio­nen um große Infra­struk­tur­pro­jekte in der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit haben gezeigt, dass das Gefühl von Intrans­pa­renz und feh­len­den Mit­spra­che­mög­lich­kei­ten für die not­wen­dige Akzep­tanz nicht güns­tig ist. Nur in einem Dia­log, in dem die Anlie­gen der Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ernst genom­men wer­den, kann es nach Auf­fas­sung der deut­schen Ver­kehrs­flug­hä­fen gelin­gen, wider­strei­tende Inter­es­sen zusam­men­zu­füh­ren und für beide Sei­ten akzep­ta­ble Lösun­gen zu fin­den, wel­che auf Dauer von Bestand sind. Es ist jedoch stets dar­auf zu ach­ten, dass im Rah­men der Betei­li­gung ins­be­son­dere das mög­lichst objek­ti­vierte Gemein­wohl­in­ter­esse auch hin­sicht­lich der Ent­wick­lung der Infra­struk­tur umge­setzt wer­den kann.

Lange Pla­nungs­zeit­räume bei Infra­struk­tur­pro­jek­ten haben sowohl einen nega­ti­ven Ein­fluss auf die Akzep­tanz bei unmit­tel­bar Betrof­fe­nen, als auch in der brei­ten Öffent­lich­keit. Die öffent­li­che Auf­merk­sam­keit lässt sich nur in einem begrenz­ten Zeit­raum auf ein Thema fokus­sie­ren, bevor es von ande­ren The­men über­la­gert wird. Für die Teil­habe an Pro­jek­ten, die sich über Jahr­zehnte hin­zie­hen, bedeu­tet dies auf Dauer einen Ver­schleiß des Enga­ge­ments, das Gefühl von Über­druss und Unver­ständ­nis auch gegen­über not­wen­di­gen Ände­run­gen an geplan­ten Vor­ha­ben. Eine effek­tive Ein­bin­dung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kann nur gelin­gen, wenn die Rea­li­sie­rung der Vor­ha­ben in einem ver­tret­ba­ren Zeit­rah­men geschieht. Es muss daher nach Auf­fas­sung des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV nach For­men einer frü­hen Bür­ger­be­tei­li­gung gesucht wer­den, die die Trans­pa­renz und auch die Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten von Betrof­fe­nen im Pla­nungs­vor­feld deut­lich ver­bes­sern, gleich­zei­tig aber auch dem Grund­satz der Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung und Ver­fah­rens­ver­ein­fa­chung Rech­nung tra­gen.

Ergeb­nisse, die durch eine frühe Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung erzielt wer­den, haben gemäß der Neu­fas­sung des § 25 Abs. 3 Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz einen emp­feh­len­den Cha­rak­ter. Das im Jahr 2012 vor­ge­legte „Hand­buch für eine gute Bür­ger­be­tei­li­gung“ des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ver­kehr ist in die­sem Zusam­men­hang als struk­tu­rierte Infor­ma­ti­ons­quelle sehr zu begrü­ßen. Es bie­tet allen Betei­lig­ten die rich­ti­gen Werk­zeuge, um bereits früh­zei­tig in einen ziel­füh­ren­den Dia­log ein­zu­stei­gen.

Auf Basis die­ses Hand­bu­ches wol­len die deut­schen Ver­kehrs­flug­hä­fen mit eige­nen „Leit­li­nien für eine gute Bür­ger­be­tei­li­gung“ dazu bei­tra­gen, die Ver­trau­ens­ba­sis im Rah­men for­mel­ler und infor­mel­ler Betei­li­gungs­ver­fah­ren und Ver­hand­lun­gen zwi­schen Vor­ha­ben­trä­gern und Betrof­fe­nen zu erhö­hen.“

Bür­ger­be­tei­li­gung im Blick