Regelmäßige Überprüfungen der Luftsicherheitskontrollen stärken die funktionierende Sicherheitsarchitektur

© dbvirago

© dbvi­rago / Foto​lia​.com

Ber­lin, 17. April 2016. Deut­sche Flug­hä­fen erwar­ten ein umge­hen­des Abstel­len der auf­ge­zeig­ten Män­gel durch die pri­va­ten Dienst­leis­ter

In Reak­tion auf Medi­en­be­richte über Män­gel bei den Sicher­heits­kon­trol­len am Flug­ha­fen Köln/Bonn erklärt Ralph Bei­sel, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV:

Für die deut­schen Flug­hä­fen ist Sicher­heit das höchste Gut. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV begrüßt aus­drück­lich die regel­mä­ßi­gen exter­nen Über­prü­fun­gen der Luft­si­cher­heits­kon­trol­len durch euro­päi­sche und deut­sche Behör­den. Diese gehö­ren zu einer funk­tio­nie­ren­den Sicher­heits­ar­chi­tek­tur. Sofern hier Hand­lungs­be­darf besteht, müs­sen die pri­va­ten Sicher­heits­dienst­leis­ter die auf­ge­zeig­ten Män­gel umge­hend abstel­len.“

Zum Hin­ter­grund:

Luft­si­cher­heit ist eine hoheit­li­che Auf­gabe. In Deutsch­land  liegt die Ver­ant­wor­tung für die Luft­si­cher­heits­kon­trol­len beim Bun­des­mi­nis­te­rium des Inne­ren sowie den Luft­si­cher­heits­be­hör­den (Bun­des­po­li­zei / Lan­des­be­hör­den).

Seit 2005 kön­nen die Behör­den die Durch­füh­rung der Pas­sa­gier­kon­trol­len an pri­vate Sicher­heits­dienst­leis­ter ver­ge­ben (vgl. § 5. Abs. 5 Luft­si­cher­heits­ge­setz). Die Kon­trol­len der Pas­sa­giere wer­den dann durch belie­hene Kräfte, soge­nannte Luft­si­cher­heits­as­sis­ten­ten durch­ge­führt. Die Luft­si­cher­heits­be­hör­den sind für die Aus­bil­dungs­vor­ga­ben, Kon­trolle und Über­wa­chung der Luft­si­cher­heits­as­sis­ten­ten ver­ant­wort­lich.  Rei­sende müs­sen sich vor dem Abflug einer Luft­si­cher­heits­kon­trolle unter­zie­hen.

Im Jahr 2015 wur­den an den deut­schen Flug­hä­fen 70 Mio. Pas­sa­giere vor dem Abflug kon­trol­liert.

ADV-PM 11 2016 Sicher­heits­kon­trol­len